Die Bundesländer haben am Freitag im Bundesrat ihre Kritik an der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenenKürzung der Mittel in der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 bekräftigt. Dies sei unverhältnismäßig. Dadurch würden bisherige und künftige Bestrebungen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, zur Stärkung von Umwelt- und Naturschutz sowie zum Erreichen der Klima- und Ressourcenziele konterkariert, warnt der Bundesrat.
Er betont die Wichtigkeit der Sicherstellung der Finanzierung des nationalen Ausbauziels des Ökolandbaus von 20 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) durch die neue GAP. Zudem fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen auf EU-Ebene „mit Nachdruck“ für ein Beibehalten der Optionen des Kommissionsvorschlags zur Umschichtung von Mitteln zwischen den beiden Säulen einzusetzen.
Zudem müssten für Deutschland die notwendigen Voraussetzungen für eine angemessene Umschichtung in die Zweite Säule mit der notwendigen Balance zwischen den auf die Landwirtschaft gerichteten Zielen der GAP, der Stärkung vitaler ländlicher Räume sowie ambitionierter Umwelt- und Klimaziele vorbereitet werden.
Der Bundesrat drängt ferner „mit Nachdruck“ darauf, dass dem Umwelt- und Klimaschutz in der reformierten Agrarpolitik ein höherer Stellenwert als bisher eingeräumt werde. Begrüßt wird in der Stellungnahme die Tendenz in den Verhandlungen, für die Festlegung der EU-Kofinanzierungssätze die Kategorie der Übergangsregionen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wieder einzuführen. Zugleich bekräftigen die Länder aber ihre generelle Ablehnung gegen ein Absenken der EU-Kofinanzierungssätze für die Zweite Säule.
Freiwillige Degression und Kappung
Zudem bekräftigen die Bundesländer ihre Forderung, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Ziels, die Verteilung der Direktzahlungen an die Landwirte ausgewogener zu gestalten, einen angemessenen Spielraum benötigten, um die agrarstrukturelle Vielfalt und die Beschäftigungsverhältnisse im ländlichen Raum genügend berücksichtigen zu können.
Der Mittelplafond und die Entscheidung über eine Degression oder Umverteilung von Direktzahlungen aufgrund der Obergrenzen müssten in den Mitgliedstaaten beziehungsweise Regionen verbleiben. Die Regelungen zu Degression und Kappung einschließlich der Berücksichtigung der Arbeitskräfte müssten für die Mitgliedstaaten fakultativ sein. Das bisherige Instrument zur Förderung der ersten Hektare unterstütze kleine und mittlere Betriebe. Derartige Regelungen dürften aber nicht zu einer unverhältnismäßigen Umverteilung zwischen den Ländern führen.