In Anbetracht einer möglichen Gasmangellage sollte die Energieerzeugung aus heimischen Quellen möglichst reibungslos und produktiv ablaufen. Das sieht auch der Bundesrat so, der heute der in der vergangenen Woche vom Bundestag beschlossenen Novelle des Energiesicherungsgesetzes zugestimmt hat. Darin werden unter anderem bestehende Restriktionen für die Biogaserzeugung vorübergehend ausgesetzt oder gelockert. Konkret werden unter anderem die Kapazitätsgrenze für baurechtlich privilegierte Biogasanlagen im Außenbereich bis Ende 2024 außer Kraft gesetzt sowie Herkunftsvorgaben für die verwendete Biomasse für baurechtlich privilegierte Anlagen befristet gelockert.
In einer Entschließung begrüßt die Länderkammer ausdrücklich die Neuregelungen für Biogasanlagen. In der aktuellen Energiekrisensituation würden hierdurch Anreize geschaffen, die Stromerzeugung aus Biogas zu steigern. Anlagenbetreibern werde ermöglicht, die Produktion durch den Einsatz einer größeren Menge an Biomasse befristet zu erhöhen.
Substratlager als limitierender Faktor
Gleichzeitig weist der Bundesrat in der Entschließung darauf hin, dass mit einer erhöhten Gasproduktion auch mehr Inputstoffe eingesetzt werden und dadurch zusätzliche Gärprodukte anfallen. Hierfür benötigten die Anlagen mehr Lagerkapazität, die an vielen Standorten jedoch kurzfristig nicht zur Verfügung stehe.
Daher wird vorgeschlagen, zukünftig zumindest befristet mehr Gärprodukte in bestehenden Gärproduktlagern zuzulassen. Nur so könne das volle Potential bestehender Biogasanlagen ausgeschöpft werden. Schließlich soll die Bundesregierung prüfen, ob die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Mindestverweilzeit von Substraten flexibilisiert werden kann. Andernfalls drohe der Verlust der Vergütung, da bei höherem Substrateinsatz deren hydraulische Verweilzeit von mindestens 150 Tagen möglicherweise nicht eingehalten werden könne.