Der Bundesrat hat heute das Qualifizierungschancengesetz gebilligt, dessen Teil auch die Abschaffung der Hofabgabeklausel war. Damit ist der Anspruch auf eine Altersrente nicht mehr an die Abgabe des Betriebes geknüpft. Der Bundestag hatte die Änderung nach längerer Verhandlungsdauer Ende November beschlossen. Angestoßen wurde sie durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Anfang August publiziert wurde und welche die Hofabgabeklausel als unanwendbar einstufte.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat bereits angekündigt, die endgültige Bewilligung von Altersrenten wieder aufzunehmen, die sie wegen der Rechtsunsicherheit nach dem Verfassungsgerichtsurteil unterbrochen hatte. Der SVLFG-Vorstand hatte Mitte Oktober entschieden, für die Zeit von September bis zu einer Gesetzesänderung Altersrenten nur vorläufig zu gewähren.
Mit der Neuregelung ab dem 1. Januar 2019 wird allerdings auch der Rentenzuschlag wegen späterer Inanspruchnahme der Regelaltersrente abgeschafft. Ältere Landwirte, die ihren Hof weiterbewirtschaften und Rente beantragen, müssen außerdem künftig weiter ihren Beitrag zur Krankenversicherung als landwirtschaftliche Unternehmer und nicht den für Rentner zahlen.
Die Hofabgaberegelung fällt rückwirkend zum 9. August 2018 weg. An dem Datum hatte das Bundesverfassungsgericht sein Urteil, laut dem die Pflicht zur Hofabgabe als Bedingung für den Bezug einer Altersrente unanwendbar ist, weil sie in Teilen gegen die Verfassung verstößt, veröffentlicht.
Über die endgültige Finanzierung der Maßnahme will die Bundesregierung erst 2019 entscheiden. Erwartet werden, dass durch den Verzicht auf die Hofabgabe um die 50 Mio. € Mehrkosten auf das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), aus dessen Etat die Renten beglichen werden, zukommen werden. Die Agrarpolitiker der Koalition setzen darauf, dass das Bundesfinanzministerium diese Summe zusätzlich beisteuert und diese nicht aus dem BMEL Haushalt erwirtschaftet werden muss. Ebenso will die Koalition später über neue Anreize für Junglandwirte und Hofabgeber verhandeln, um die Hofübergabe frühzeitig anzuschieben. Geplant ist, dies vor allem mit der Reform der EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2020 gemeinsam zu regeln.