Die EU-Kommission will den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln bis 2030 halbieren. Bisher handelt es sich dabei erst um Gedankenspiele, weshalb sich die Bundesregierung bei der Folgenabschätzung bedeckt hält. Klarer sind ihre Absichten jedoch bei der Reglementierung von Pflanzenschutzanwendungen in Naturschutzgebieten mit hohem Schutzstatus.
In Schutzgebieten von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung befürwortet die Bundesregierung ein Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel. Konkret stellt die Regierung klar, dass sie weiterhin die so lautende Aussage des Bundesumweltministeriums aus dem Jahr 2019 vertritt. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, in der nach den Auswirkungen der Vorschläge der Europäischen Kommission zur Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes gefragt wird.
Auch der Bund tappt noch im Dunkeln
Was die konkreten Pflanzenschutzverbote in Folge der Brüsseler Pflanzenschutzpläne oder die davon betroffenen Gebiete angeht, können nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit noch keine Aussagen getroffen werden. Es handele sich um einen Verordnungsvorschlag, an dem es im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene noch weitere Anpassungen geben werde, heißt es unter anderem zur Begründung. Aufgrund dessen seien Angaben beispielsweise zur Art und zum Umfang der betroffenen Flächen, den Auswirkungen auf Ernten und die Ertragssicherheit oder die Lebensmittelpreise vorläufig nicht möglich.
Folgenabschätzung derzeit nicht geplant
Die Erstellung einer Folgenabschätzung zu einer Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist gemäß der Antwort zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens nicht vorgesehen und wird von der Bundesregierung aufgrund der „nicht absehbaren Fortentwicklung“ des Rechtstextes auch nicht für sinnvoll gehalten.
Hinsichtlich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen der öffentlichen Hand, also etwa in Parks oder auf Spiel- und Sportplätzen, erwartet die Regierung von einem grundsätzlichen Verbot einen positiven ökologischen Effekt, aber keine negativen ökonomischen Auswirkungen. Auch in diesem Zusammenhang ist laut der Antwort keine Folgenabschätzung geplant.