Deutschland unterstützt das Vorhaben der Europäischen Kommission, noch in diesem Jahr einen europäischen Legislativakt zur nachhaltigen Unternehmensführung - also ein EU-Lieferkettengesetz - vorzuschlagen.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion erklärt, muss der Brüsseler Vorschlag auch verbindliche Sorgfaltspflichten in globalen Wertschöpfungsketten enthalten. Eine EU-weite Regelung sollte zum einen die Wirksamkeit des Schutzes von Menschenrechten erhöhen und zum anderen einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt schaffen.
Mit Blick auch auf das nationale Lieferkettengesetz stellt die Bundesregierung fest, sie sei auf Basis der Ergebnisse des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP-Monitoring) zu dem Schluss gekommen, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung allein nicht ausreiche, damit Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfalt entlang ihrer Lieferketten angemessen nachkommen würden. Deshalb habe sich die Koalition in dieser Legislaturperiode auf ein Lieferkettengesetz verständigt.
Im März dieses Jahres hatten die Europaabgeordneten die Kommission aufgefordert, mittels eines Lieferkettengesetzes die Unternehmen dazu zu verpflichten, Menschenrechte und Umweltnormen innerhalb ihrer Wertschöpfungsketten zu berücksichtigen.
Beschlossen wurde vom EU-Parlament eine legislative Entschließung, also ein konkreter Gesetzesvorschlag, was selten vorkommt. Brüsseler Kreisen zufolge soll dieser - zumindest in Teilen - in der Kommission auf Wohlwollen stoßen.