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Bundestag beschließt LSV-Reform

Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beschlossen.

Lesezeit: 2 Minuten

Wie der DBV berichtet, bildet eine besondere Abfindungsaktion von bestehenden kleinen Unfallrenten dabei den Schwerpunkt, um mit der Ablösung eine finanzielle Stabilisierung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung zu erreichen. Der Bauernverband lobt dabei ausdrücklich, dass der Bund in den nächsten zwei Jahren bis zu 400 Mio. Euro für die Abfindungsaktion zur Verfügung stellt. Mit der Reform komme es auch zu Einsparungen im Leistungsbereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Ab dem nächstem Jahr soll die Untergrenze für einen Rentenanspruch für landwirtschaftliche Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten nicht mehr 20 % sondern 30 % Minderung der Erwerbsfähigkeit betragen. Diese Regelung betrifft nur Neufälle genauso wie die Verlängerung der Wartezeit bei Renten von 13 auf 26 Wochen und die Einführung einer obligatorischen Selbstbeteiligung bei Betriebs- und Haushaltshilfe. Ein Ziel des Verbandes ist es nun noch, dass die Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung ab dem Jahr 2010 weiterhin 200 Mio. Euro jährlich betragen und nicht wie vorgesehen auf 100 Mio. Euro abgesenkt werden. Bedauerlicherweise sei es aber nicht gelungen, Altenteiler insgesamt aus dem versicherungspflichtigen Personenkreis der landwirtschaftlichen Unfallversicherung herauszunehmen. Auch wurde nicht erreicht, dass bei Unfällen im Rentenalter und bei Bezug einer Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente keine neuen Unfallrenten mehr gewährt werden. Weiterhin kritisiert der DBV, dass der Gesetzgeber eine Chance vertan hat, die landwirtschaftlichen Unternehmer und ihre Familien an dem Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen ab dem Jahre 2009 zu beteiligen. Die Politik habe immer wieder betont, dass sie dies realisieren will und nur noch den Weg festlegen müsse. (9.11.07)


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