Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) arbeitet an Änderungen im Kartellrecht. Verschärfungen für den Lebensmitteleinzelhandel gehören aber nicht dazu. Dafür sieht das BMWI keinen Handlungsbedarf.
Das Bundeswirtschaftsministerium sieht gegenwärtig keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um der Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel und damit verbundenen Marktungleichgewichten wirksamer zu begegnen. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ermögliche dem Bundeskartellamt und den Betroffenen bereits jetzt, Maßnahmen gegen eine übermäßige Marktkonzentration und den Missbrauch von Marktmacht zu ergreifen, teilte das BMWI gegenüber dem Pressedienst Agra Europe mit. Die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts zur Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel bestätige, dass die vier national tätigen Einzelhandelsunternehmen Edeka, Rewe, Schwarz Gruppe und Aldi mit rund 85 Prozent des Marktes die Wettbewerbsbedingungen im deutschen Lebensmitteleinzelhandel dominierten.
BMWI empfiehlt sattdessen Einzelfallprüfung
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigten laut BMWI aber auch, dass die Frage der Existenz von Nachfragemacht des Handels in Deutschland nicht pauschal beantwortet werden könne. Dafür sei weiterhin eine Einzelfallprüfung des Kartellamts notwendig. Zusätzliche gesetzgeberische Maßnahmen sind aus Sicht des BMWI derzeit nicht angezeigt.
Novelle des Kartellrechtes läuft derzeit
Das BMWI arbeitet derzeit an einer Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Kabinettsbeschluss ist für Anfang Mai vorgesehen. Die geplanten Änderungen beschäftigen sich vor allem mit Schadensersatzzahlungen und Bußgeldern bei kartellrechtlich nicht erlaubten Absprachen zwischen Unternehmen. Außerdem geht es um Anpassungen des Kartellrechts an den digitalen Wandel in den Unternehmen.
DBV fordert Verschärfungen für den LEH
Der Deutsche Bauernverband (DBV) will erreichen, dass die anstehende GWB-Novelle noch für Änderungen im Kartellrecht für den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) genutzt wird. Er erhofft sich davon, eine bessere Position der Landwirte in der Lebensmittelkette. In der vergangenen Woche hat der DBV dazu ein Gutachten veröffentlicht, welches eine Verschärfung als möglich ansieht. Danach könnten die scharfen Regeln im deutschen Kartellrecht für marktbeherrschende Unternehmen auch für Lebensmittelhändler mit relativer Marktmacht gelten. Trotz der hohen Konzentration im LEH fällt keines der Handelsunternehmen in die Kategorie marktbeherrschendes Unternehmen, die erst ab einem Marktanteil von 40 Prozent greift. Handelsprimus Edeka hat derzeit einen Marktanteil von rund 30 Prozent.
Schmidt will Unter-Einstandspreis anpacken
Auch Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat Anfang des Jahres angekündigt, dass er Verbesserungsbedarf im GWB sieht. Er will vor allem das dort verankerte Verbot Lebensmittel unter Einstandspreis zu verkaufen, erneut anpacken. Schmidt will die Definition des Unter-Einstandspreis so verändern, dass das Verbot einfacher angewendet werden kann.
Hintergründe:
Schmidt will ans Wettbewerbsrecht ran (7.1.2016)