Bund und Länder haben sich offenbar auf Modalitäten für die weitere Verpachtung von Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) verständigt. Das geht aus Äußerungen der Parlamentarischen Staatssekretärin im Agrarressort, Dr. Ophelia Nick, im Bundestag hervor.
Danach geht die Grünen-Politikerin davon aus, dass die neuen Verpachtungsgrundsätze kurzfristig unterzeichnet werden.
Preis und Nachhaltigkeitskriterien ausschlaggebend
Bereits zu Jahresbeginn hatten sich das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesfinanzministerium im Grundsatz darauf geeinigt, die Flächen künftig nach dem gebotenen Preis sowie bestimmten Nachhaltigkeitskriterien zu vergeben. Dabei wird es den Äußerungen von Nick zufolge bleiben.
Den Zuschlag erhalte das Gebot, das in Verbindung mit dem finanziellen Gebot die höchste Punktzahl für Nachhaltigkeit erreiche und agrarstrukturelle Kriterien erfülle, sagte die Staatssekretärin.
Mit Blick auf die Nachhaltigkeitskriterien sollen ihren Angaben zufolge insbesondere Leistungen der Betriebe im Hinblick auf Biodiversität, Fruchtfolgevielfalt sowie Blüh- und Ackerrandstreifen zu Buche schlagen. Berücksichtigen will man auch Maßnahmen zum Klimaschutz, etwa durch Wiedervernässung von Mooren sowie zur Verbesserung des Tierwohls. Für die einzelnen Maßnahmen wurde ein Punktekatalog entwickelt.
Bonuspunkte für Junglandwirte
Laut Nick können weiterhin alle landwirtschaftlichen Betriebe auf Pachtflächen der BVVG bieten. Allerdings sollen Ökobetriebe per se „Pluspunkte“ erhalten und weitere Maßnahmen umsetzen können. Konventionelle Betriebe sollen ihre Chancen erhöhen können, indem sie Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
Bonuspunkte soll es auch für Junglandwirte und Existenzgründer geben. Zählen sollen zudem die Ortsansässigkeit sowie bereits gepachtete Flächen von der BVVG. Nick sprach von einem „umfassenden Systemwechsel“ für die verbleibenden 91.000 ha landwirtschaftliche Flächen der BVVG. Der Verkauf werde bis auf wenige Ausnahmen Ende 2024 gestoppt.