Mit dieser Forderung hat sich der DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born, in einem Brief an Staatssekretär Gert Lindemann gewandt. Nachdem unter deutscher Ratspräsidentschaft in der EU das Thema Vereinfachung vorangetrieben worden sei, stünden nun nach der politischen Einigung in Brüssel die notwendigen gesetz- und verordnungsgebenden Schritte auf nationaler Ebene bevor. Hier sei Deutschland gefordert, den eingeschlagenen Weg einer pragmatischen und einheitlichen Umsetzung der Cross Compliance zu Ende zu gehen, erklärte Born. Er wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Ersetzung des 10-Monatszeitraums durch eine Stichtagsregelung sowie die Einführung einer Bagatellregelung und einer De-Minimis-Regelung für Kürzungen bis zu einer Schwelle von 100 Euro pro Betrieb beschlossen worden seien. Insbesondere die Bagatellregelung, die Tolerierung von geringfügigen Verstößen, zeige den Weg für eine praxisnahe, aber trotzdem verantwortungsbewusste Anwendung von Cross Compliance auf.
Knappe Entscheidung für CC-Vereinfachung (30.1.08)