Die CDU bleibt zurückhaltend gegenüber einer möglichen Risikoausgleichsrücklage in der Landwirtschaft. Laut einem Antrag zum gerade stattfindenden Bundesparteitag in Hamburg soll sich die Partei lediglich dafür einsetzen, die Möglichkeit der Einführung „einer steuerfreien Risikorücklage oder anderer Instrumente der Risikoabsicherung für Landwirte“ zu prüfen. Eine weitergehende Formulierung des Kreisverbandes Ostalb, in dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, eine steuerfreie Risikorücklage einzuführen, wurde von der Antragskommission abgeschwächt.
In einem weiteren Antrag wird eine Überarbeitung der Vergabekriterien für die Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) gefordert. Ziel soll es sein, Flächen nicht mehr primär an Meistbietende zu veräußern, sondern für die nach Abarbeitung der privilegierten Vorkaufsrechte verbleibenden Flächen „bei passenden örtlichen Gegebenheiten möglichst ganze Höfe zu bilden und langfristig an junge Landwirtsfamilien zu verpachten oder zu verkaufen“.
Darüber hinaus verlangt der Landesverband Baden-Württemberg, die Fördertatbestände für Streuobstwiesen im bisherigen Finanzrahmen der Zweiten Säule in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aufrechtzuerhalten. Damit wolle man "das große Engagement vieler Ehrenamtlicher beim Erhalt unserer Kulturlandschaften, der ökologischen Vielfalt und der Biodiversität anerkennen“.
Schließlich soll sich die CDU gemäß eines vom sächsischen Landesverband eingebrachten Antrags für die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht aussprechen.