Sofern Sie Ihren Mitarbeitern noch keine Coronaprämie gezahlt haben, können Sie das jetzt noch nachholen. Die Bundesregierung hat die Frist für den Bonus bis zum 31.3.2022 verlängert. Beachten Sie:
Die Prämie kann bis zu 1.500 € betragen und ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern bereits eine Prämie gezahlt haben, dann dürfen Sie diesen nicht noch einmal einen Bonus zukommen lassen.
Den Bonus müssen Sie zusätzlich zu dem ohnehin vereinbarten Lohn zahlen. Sie dürfen diesen auch nicht mit vertraglich vereinbartem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld verrechnen.
Sie dürfen die Zahlung in mehrere Beträge splitten, dabei aber die 1.500 €-Grenze nicht überschreiten.
Sie müssen die Prämie trotz Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit in den Lohn- und Gehaltsabrechnungen als separate Position aufführen.
Minijobbern können Sie für ihren besonderen Einsatz ebenfalls eine Prämie zukommen lassen. Auch in diesem Fall müssen Sie den Bonus zusätzlich zum Arbeitsentgelt zahlen. Die Geringfügigkeitsgrenze von 450 €/Monat bzw. 5.400 €/Jahr dürfen Sie in diesem Fall überschreiten.
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Sofern Sie Ihren Mitarbeitern noch keine Coronaprämie gezahlt haben, können Sie das jetzt noch nachholen. Die Bundesregierung hat die Frist für den Bonus bis zum 31.3.2022 verlängert. Beachten Sie:
Die Prämie kann bis zu 1.500 € betragen und ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern bereits eine Prämie gezahlt haben, dann dürfen Sie diesen nicht noch einmal einen Bonus zukommen lassen.
Den Bonus müssen Sie zusätzlich zu dem ohnehin vereinbarten Lohn zahlen. Sie dürfen diesen auch nicht mit vertraglich vereinbartem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld verrechnen.
Sie dürfen die Zahlung in mehrere Beträge splitten, dabei aber die 1.500 €-Grenze nicht überschreiten.
Sie müssen die Prämie trotz Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit in den Lohn- und Gehaltsabrechnungen als separate Position aufführen.
Minijobbern können Sie für ihren besonderen Einsatz ebenfalls eine Prämie zukommen lassen. Auch in diesem Fall müssen Sie den Bonus zusätzlich zum Arbeitsentgelt zahlen. Die Geringfügigkeitsgrenze von 450 €/Monat bzw. 5.400 €/Jahr dürfen Sie in diesem Fall überschreiten.