Seit Mittwoch kann die Ukraine Hafer nicht mehr zollfrei in die Europäische Union einführen. Das gab die EU-Kommission am Dienstag bekannt. Seit Juni 2022 sind ukrainische Exporte in die EU von fast allen Einfuhrzöllen befreit. Seit dem 6. Juni 2024 gilt für bestimmte Agrarprodukte eine sogenannte Notbremse.
Wie funktioniert die Notbremse für ukrainische Agrarexporte?
Die Notbremse tritt dann in Kraft wenn die EU-Importmengen aus der Ukraine den Durchschnitt der Jahre 2021, 2022 und 2023 übersteigen. Sie gilt für Eier, Geflügel, Zucker, Hafer, Mais, Schrote und Honig.
Werden die durchschnittlichen Importmengen überschritten, greifen die Zollsätze und Zollkontingente, die vor dem russischen Angriff auf die Ukraine galten.
Für Hafer liegt die durchschnittliche Importmenge der Jahre 2021-2023 laut der EU-Kommission bei rund 2.440 t pro Jahr. Im Jahr 2024 hat die Ukraine diesen Wert überschritten.
Was gilt jetzt?
Nun gilt die Importregel für ukrainischen Hafer, den die EU und die Ukraine 2016 in einem Abkommen festgelegt haben. Diese sieht vor, dass die Ukraine ein Kontingent von 4.000 t Hafer zollfrei in die EU einführen darf. Überschreitet sie diese Menge, fällt ein Zollsatz von 86 € pro importierter Tonne Hafer an.
Bis zum Jahresende 89 €/t Hafer Einfuhrzoll
Laut der EU-Kommission haben die ukrainischen Haferexporte in die EU diese Schwelle ebenfalls überschritten. Daher gilt bis zum Jahresende der Zollsatz von 89 €/t.
Kommt die Notbremse auch für Eier?
Gegenüber Brüsseler Journalisten hat ein Kommissionssprecher offenbar bestätigt, dass die Importschwelle auch für Eier aus der Ukraine erreicht sei. Offiziell bestätigt hat die EU-Kommission das jedoch noch nicht.