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Das Brokkoli-Verfahren: Patente beunruhigen Landwirte

In einem aktuellen Verfahren um die Patentierung von Brokkoli hat der Bauernverband das Europäische Patentamt aufgefordert, die EU-Biopatentrichtlinie eng auszulegen.

Lesezeit: 1 Minuten

Angesichts der aktuellen Erteilung von Patentrechten würde der Grundsatz, wonach Pflanzensorten und Tierrassen nicht patentierbar sind, immer weiter aufgeweicht. Dies sei eine mehr als besorgniserregende Entwicklung, mahnte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born an. Er erinnerte an den allgemeinen politischen Konsens bei Erlass der EU-Biopatentrichtlinie, wonach allein der Sortenschutz das adäquate und rechtlich zulässige Instrument des Schutzes des geistigen Eigentums der Züchter sein sollte. Dieser Entscheidung müsse bei der Auslegung der Richtlinie unbedingt Rechnung getragen werden, denn der Sortenschutz habe sich in der Vergangenheit bewährt und Züchtung vorangebracht.


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Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Parlaments entscheidet im kommenden Jahr am Beispiel eines Patentes auf Brokkoli darüber, wo die Grenze zwischen einem herkömmlichen Kreuzungs- oder Selektionsverfahren und einem patentierbaren technischen Verfahren verläuft. Born forderte, die Formulierungen der EU-Biopatentrichtlinie dürften nicht so weit ausgedehnt werden, dass die Patentierung eines normalen Kreuzungsvorganges durch die Verwendung einzelner technischer Elemente und aller damit produzierten Tiere oder Pflanzen möglich würde. Er wies darauf hin, dass der Einsatz bestimmter Techniken, wie die Verwendung von Pinzetten oder Gewächshäusern, seit jeher die Züchtung bestimme.


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