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Kahlschlag, Rückegassen und Co: Das soll ins Bundeswaldgesetz

Überzogene Pläne im ersten Entwurf zum Bundeswaldgesetz haben im letzten Jahr Empörung ausgelöst. Im neuen Entwurf zeigt die Ampel mehr Fingerspitzengefühl. Ob das besser ankommt, muss sich zeigen.

Lesezeit: 4 Minuten

Im Herbst 2023 hatte ein Leak zum neuen Bundeswaldgesetz für Aufruhr unter Waldbesitzern und Forstwirten gesorgt. Die im Entwurf skizzierten Ideen gingen vielen zu weit, insbesondere die damals angedachte Einführung von Straftatbeständen im Wald oder detaillierte Vorgaben bei der Baumartenwahl oder Rückegassen. Betroffene fühlten sich dadurch kriminalisiert und bevormundet. Deshalb zeigten die Waldeigentümer dem Minister bei ihrem traditionellen Empfang im Januar auch die sprichwörtliche Rote Karte.

Kritik verstanden?

Die Bundesregierung hat sich diese Kritik offenbar zu Herzen genommen, denn von derart drakonischen Ansätzen ist zumindest nach Darstellung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) keine Rede mehr. Wie aus BMEL-Kreisen verlautet, geht es auch nicht mehr um ein grundsätzlich neu aufgestelltes Bundeswaldgesetz. Geplant sei nurmehr eine Änderung des bestehenden Gesetzes. Auch inhaltlich sei der Entwurf grundlegend überarbeitet worden und fokussiere nun auf das, was wirklich notwendig sei, um die Wälder zu stärken.

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Das Subsidiaritätsprinzip scheint bei der Überarbeitung stärker als noch im ersten Entwurf zum Tragen zu kommen. Dazu heißt es jetzt nämlich: „Die Modernisierung des Waldgesetzes konzentriert sich auf das, was der Bund im Rahmen der föderalen Ordnung unbedingt regeln muss, um unsere Wälder nachhaltig zu stärken und zu nutzen. Die Länder behalten die notwendige Flexibilität.“ Neben dem Wald als Klimaschützer, Ökosystem und Erholungsraum steht gleichberechtigt der Wald als Wirtschaftsfaktor, der auch zum Zwecke von Einkommen und Beschäftigung und als nachhaltige Rohstoffquelle für die Versorgung der Gesellschaft mit Holz dauerhaft zu erhalten ist.

Straftatbestände passé

Aber was bedeutet das konkret? Laut BMEL-Kreisen sind nun im Gegensatz zur ersten Fassung keine Straftatbestände mehr im Bundeswaldgesetz geplant. Auch für Rückegassen soll es keine Vorgaben geben. Zudem sind weiterhin keinerlei Regelungen zur energetischen Nutzung von Holz geplant. Zum Beispiel können private Waldbesitzer wie gewohnt ihr Holz im heimischen Ofen oder Kamin nutzen. Am Recht, den Wald zu betreten, ändert sich ebenfalls nichts – das bleibt selbstverständlich erlaubt. Ebenso wenig ändert sich etwas an den bestehenden Regeln zum Radfahren, zum Reiten, zum Wandern und Co.

Kahlschlag: Genehmigung ab 1 Hektar

Die Kahlschlagregelungen sollen im Vergleich zum geleakten Entwurf gründlich entschlackt und auf das Wesentliche fokussiert worden sein: Bisher bestanden in den Ländern uneinheitliche Definitionen und unterschiedliche Regelungen, das wird nun einheitlich geregelt. Aus dem BMEL heißt es: „Bundeseinheitlich sind Kahlschläge über einen Hektar nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden vor Ort möglich. Damit werden größere Freiflächen im Wald vermieden.“ Die Länder können zudem unter besonderen Voraussetzungen Einschlagstopps erlassen sollen, beispielsweise, wenn Hänge abzurutschen drohen und eine Gefahr darstellen.

Zwischenzeitlich angedachte Regeln zur Baumartenwahl bei Neuaufforstung stießen bei Praktikern auf besonderes Unverständnis. Die sollen nun aber nicht kommen. Im BMEL heißt es zu diesem Punkt: „Der Bund legt nicht fest, welche Baumarten vor Ort gepflanzt werden müssen. Jeder kann jede Baumart pflanzen, die auf den Standort passt. Welche Baumarten ‚standortgerecht‘ sind, regeln die Länder – sie kennen die Standortbedingungen vor Ort am besten.“

Ressortabstimmung gestartet

Nach Angaben eines Ressortsprechers hat das Bundeslandwirtschaftsministerium den grundsätzlich überarbeiteten Entwurf für eine Änderung des Bundeswaldgesetzes am Montagabend in die Ressortabstimmung gegeben. Das BMEL strebt einen zügigen Abschluss an. Ziel sei es zudem, möglichst schnell die Freigabe für die Länder- und Verbändeanhörung zu erhalten.

AGDW-Präsident Bitter: Keine weitere Regulierung

Prof. Andreas Bitter, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer, hatte zuvor schon nicht mit Kritik an den Plänen der Bundesregierung für das Bundeswaldgesetz gespart. Und auch jetzt bleibt er skeptisch. Bitter meint: „Das Bundeswaldgesetz hat sich in seiner jetzigen Form bestens bewährt: Es ist verlässliche Grundlage für den Erhalt des Waldes im Zuge einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung, gerade auch im Zeichen der Klimakrise.“ Der AGDW-Präsident warnt eindringlich vor Gesetzesänderungen, die weitere Regulierungen und unnötige Bürokratie schaffen. Die Branche brauche ihre Arbeitskraft im und für den Wald.

Bitter gibt zu bedenken, dass der Waldumbau schon längst begonnen hat – und das auf Basis des jetzigen Bundeswaldgesetzes. Die notwendige Wiederbewaldung und der Waldumbau dürften nicht durch Einschränkungen der waldbaulichen Vielfalt und politische Unsicherheiten gefährdet werden. Vielmehr benötigen die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer betriebliche Freiheiten für nachhaltiges Handeln. „Nur solche Freiheiten sichern die Stabilität des Waldes und erfolgreichen Klimaschutz“, mahnt Bitter.

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