Die Klage der EU-Kommission zur Nitratrichtlinie vor dem EuGH verdeutlicht mit Nachdruck, dass Bund und Länder die Novelle der Düngeverordnung jetzt zügig zum Abschluss bringen müssen, erklärte der DBV am Montag. Der Verband weist darauf hin, dass die Klage auf der alten Düngeverordnung basiert und die weitreichenden Einschnitte in die Düngung durch die Novelle der Düngeverordnung nicht berücksichtigt wurden.
Die Bundesländer dürften jetzt im anstehenden Bundesratsverfahren keine weiteren Veränderungen vornehmen, um den Prozess der Verabschiedung nicht zu verzögern. Die Klageeinreichung vor dem EuGH dürfe nicht dazu missbraucht werden, bei der laufenden Novelle der Düngeverordnung noch schärfere Regelungen draufzusatteln oder den Grundsatz aufzugeben, dass die Düngung am Bedarf der Kulturen orientiert werden muss, erklärt der DBV weiter.
Der aktuelle Nitratbericht 2016 weist nach Aussagen des Umweltbundesamtes bei einer bundesweiten Betrachtung für Deutschland keine Verschlechterung der Gewässerqualität aus. Es gebe zwar regionale Unterschiede, aber bundesweit halten hiernach im Zeitraum 2012/2014 genauso wie im Zeitraum 2008/2011 rund 82 % der Messstellen des bundesweit repräsentativen EUA-Nitratmessnetzes den strengen Trinkwassergrenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter ein.