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DBV fordert politisches Handeln zur Hofabgabeklausel

Der Deutsche Bauernverband (DBV) drängt in der Debatte um die Abschaffung der Hofabgabeklausel auf eine vorläufige Auszahlung der derzeit eingefrorenen Rentenbescheide. Für die Zukunft fordert er „wirkungsgleiche Instrumente, um agrarstrukturelle Ziele weiterhin zu verfolgen“.

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) drängt in der Debatte um die Abschaffung der Hofabgabeklausel auf eine vorläufige Auszahlung der derzeit eingefrorenen Rentenbescheide. Für die Zukunft fordert er „wirkungsgleiche Instrumente, um agrarstrukturelle Ziele weiterhin zu verfolgen“.


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Hier die Position des DBV im Wortlaut:


„Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes erfordert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Hofabgabeklausel ein zügiges Handeln der Politik. Derzeit zahlt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau keine Renten aus. Dieser Umstand ist für die betroffenen Landwirte unzumutbar und muss durch ein Handeln des Gesetzgebers möglichst schnell beseitigt werden. Bis dahin muss zumindest die Altersrente vorläufig ausgezahlt werden.


Ein Erhalt der Hofabgaberegelung unter den Vorgaben des BVerfG ist wegen der unterschiedlichen Ansichten in den Regierungsparteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums kaum vorstellbar. Durch die Vorgaben des BVerfG für eine Rechtsänderung zum Erhalt der Hofabgaberegelung und durch die politische Blockade ist eine untragbare Situation für die Rentenantragsteller entstanden.


Sollte ein Konsens über eine modifizierte Hofabgaberegelung nicht möglich sein, muss mit deren Abschaffung zumindest sichergestellt werden, dass eine zusätzliche Belastung der aktiv Versicherten in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung vermieden wird. Dies kann z.B. geschehen, in dem der im Jahr 2005 zur Kostenentlastung des Bundes eingeführte Solidarbeitrag der aktiven Landwirte zur Mitfinanzierung der Altenteilerkrankenversicherung abgeschafft wird.


Weiterhin muss eine Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung für alle Rentenarten erfolgen. Auf jeden Fall sind wirkungsgleiche Instrumente zu entwickeln, um die vom BVerfG bestätigten legitimen agrarstrukturellen Ziele weiterhin zu verfolgen.“

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