Der DBV hat sich gestern für den Erhalt der Hofabgabeklausel ausgesprochen. Die Regelung sei nach wie vor ein notwendiges strukturpolitisches Instrument, erhalte und verbessere die Flächengrundlage für die wirtschaftenden Betriebe, fördere den rechtzeitigen Generationswechsel und wirke der Zersplitterung von Bewirtschaftungsflächen sowie einer Überalterung der aktiven landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer entgegen.
Unabhängig vom Festhalten an der Hofabgabevoraussetzung muss die Politik aber laut dem Präsidium Problemfälle, wie zum Beispiel gewerbliche Tierhaltung, Schwierigkeiten bei der Verpachtung von Forst- und Steillagenweinbauflächen und die Nichtgewährung der Bäuerinnenrente bei fehlender Hofabgabe durch den Ehegatten lösen. Die intensive Diskussion in den Landesbauernverbänden und beim DBV habe gezeigt, dass die überwältigende Mehrheit der aktiven Landwirte sich ohne Vorbehalt für eine Beibehaltung der Hofabgabeklausel ausspricht, so der Verband.
vgl.: Hofabgabeklausel bleibt (15.6.2010) Geisen will Hofabgabe reformieren (11.6.2010)