Die Bundestagsfraktion Die Linke hält den von der Koalition verwendeten Begriff der „Landmilliarde“ im Zusammenhang mit der zusätzlichen Unterstützung der ländlichen Räume für irreführend. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung stellt die Fraktion fest, dass von den im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode vorgesehenen zusätzlichen 1,5 Mrd Euro für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume nur die für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) vorgesehenen Mittel der ländlichen Entwicklung zugerechnet werden könnten; alle weiteren Ausgaben beträfen „zu wesentlichen Teilen“ die Agrarpolitik.
Der Linksfraktion zufolge ist erst mit dem Bundeshaushalt 2019 eine Aufstockung der Gelder für GAK und BULE vorgesehen, und zwar um insgesamt 150 Mio Euro. Dies würde bei gleichbleibender Höhe bis 2021 für die gesamte Legislaturperiode 450 Mio Euro zusätzlich für die ländliche Entwicklung bedeuten, was „weit von den von der Bundesregierung errechneten zusätzlichen 780 Mio Euro für GAK und BULE entfernt ist“. Dem ländlichen Raum würden demnach tatsächlich weniger als 500 Mio Euro zusätzlich zugutekommen; daher sei der Begriff „Landmilliarde“ irreführend, so die Schlussfolgerung der Oppositionsfraktion.
Fraglich ist aus Sicht der Linken zudem, ob die zusätzlichen 450 Mio Euro überhaupt vollständig genutzt werden. Wie die vergangenen Jahre belegten, sei von einer vollständigen Auszahlung der Bundesmittel für GAK und BULE nicht auszugehen, zumindest solange notwendige Reformen ausblieben; das stelle den Begriff „Landmilliarde“ weiter in Frage.
Die Fraktion weist zudem daraufhin, dass das BULE zusätzlich Aufgaben anderer Ressorts übernehmen solle. Hier stelle sich die Frage, inwiefern Mittel für Maßnahmen bereitgestellt würden, die keine zusätzlichen Aufgaben erfüllten, sondern nur in die Zuständigkeit des Bundeslandwirtschaftsministeriums umgeschichtet würden. Die Linken-Fraktion erkundigt sich in ihrer Kleinen Anfrage unter anderem nach den Berechnungsgrundlagen für den Mittelaufwuchs für GAK und BULE und verlangt auch Rechenschaft über die Differenzen zu den tatsächlichen Zahlen der Bundeshaushalte 2017 bis 2019.