Am Donnerstag will das Plenum des Europäischen Parlaments über die Neufassung IVU-Richtlinie* entscheiden. Darin enthalten sind unter anderem eine Genehmigungspflicht für die Gülleausbringung, die Herabsetzung der Zahl von Stallplätzen für genehmigungspflichtige Anlagen in der Geflügelhaltung sowie zusätzliche Dokumentations- und Sorgfaltspflichten in Bezug auf Gewässer- und Bodenverunreinigungen. Während hinsichtlich der Größe der Stallanlagen bislang Geflügelbetriebe ab 40 000 Tierplätzen einen Genehmigungsantrag stellen müssen, schlägt die Kommission vor, künftig nach Art zu differenzieren und eine Schwelle bei 30 000 Legehennen, 24 000 Enten oder 11 500 Puten einzuführen. Für Masthähnchen wird die Grenze weiter bei 40 000 Tieren gezogen.
Der DBV machte seinem Unmut über die geplanten Änderungen bereits wiederholt Luft. Hinsichtlich der Gülleausbringung warnt der DBV vor Doppelregulierungen, da entsprechende Vorschriften bereits in der Nitratrichtlinie enthalten seien. An den geplanten Auflagen zum Gewässer- und Bodenschutz kritisiert der DBV vor allem, dass der Betreiber den Ausgangszustand bei Baubeginn auf relevante Verunreinigungen dokumentieren und nach Beendigung der Tätigkeit wiederherstellen soll.
Der Berichterstatter im Europaparlament, Holger Krahmer, erklärte, er sehe insbesondere die geplante Genehmigungspflicht zur Gülleverwendung problematisch. "Bauernhöfe sind keine Industrieanlagen", so der FDP-Politiker. Ferner seien die betreffenden Tatbestände bereits ausreichend anderswo geregelt. Diese Ansicht wird von Experten im Bundeslandwirtschaftsministerium geteilt. Daneben zeigte sich Krahmer nicht als Freund der Einführung von Bodenschutzaspekten in die IVU-Richtlinie. Das sei Sache der Mitgliedstaaten und bedeute lediglich eine "Draufsattlung" auf nationales Recht.
*Immissionsschutzrechtliche Prüfung zur Vermeidung von Umweltauswirkungen
+++AKTUELL+++ Massive Verschärfungen bei Ställen und Gülle geplant (10.3.09) +++AKTUELL+++