Als nicht akzeptabel hat der DBV den Entwurf für die IVU-Richtlinie zurückgewiesen, Tierhaltungsanlagen künftig nach der Richtlinie für Industrieemissionen zu bewerten. Dadurch werde die Tierhaltung in noch stärkerem Maße als bisher mit dem Gefährdungspotenzial großer Industrieanlagen gleich gesetzt. Es könne nicht sein, landwirtschaftlichen Tierhaltern durch immer neue überzogene Genehmigungsanforderungen und überbordende Bürokratie im Betrieb die Luft abzuschnüren. Als systemwidrig bezeichnete der DBV z.B. den Plan, die Ausbringung von Wirtschaftsdünger zukünftig genehmigungspflichtig zu machen, obwohl die Richtlinie auf die Genehmigung von Industrieanlagen abzielt. Außerdem sei diese Doppelregulierung überflüssig, da bereits mit der EU-Nitrat-Richtlinie die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern hinreichend geregelt ist und Maßnahmen zur Emissionsminderung ergriffen werden müssen. Das DBV-Präsidium lehnt weiterhin ab, dass nun auch kleinere Geflügelhalter in die Richtlinie einbezogen werden sollen. Bisher muss ab 40 000 Geflügelplätzen ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Nun soll eine weitere Differenzierung erfolgen und auch kleinere Geflügel-Stallanlagen einer Genehmigungspflicht unterworfen werden. Sehr besorgt zeigte sich der Verband schließlich über die Vorgaben, Investitionen in Neu- und Umbauten von Ställen nur mit sehr aufwendigen und bürokratischen Verfahren zur Zustandsfeststellung von Boden und Gewässer zuzulassen. Die in sehr kurzen Zeitintervallen geforderten neuen Überwachungs- und Berichtspflichten seien das Gegenteil von Bürokratieabbau und Investitionsförderung.
Hintergrund: Entscheidung über neue Vorgaben bei der Gülleausbringung steht an (9.3.09)