Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Gesetzesentwurf weicht nach Auffassung des Ministers in einigen Teilen von den Vereinbarungen der sogenannten Koch-Steinbrück-Arbeitsgruppe ab. "Um den Belangen der Landwirtschaft Rechnung zu tragen, müssen die im Herbst vereinbarten Eckpunkte auch Gesetzeskraft erlangen", erklärte Miller in einer Presseverlautbarung. Nachgebessert werden müsse vor allem bei verpachteten Betrieben. Die in bäuerlichen Familien seit Jahrzehnten bewährte sogenannte gleitende Hofübergabe, also die Verpachtung an den Hofnachfolger, dürfe durch die Reform nicht gefährdet werden. Auch hier müssten die Verschonungsregelungen greifen; nur ein darüber hinausgehender Bruchteil des Vermögens dürfe besteuert werden. Falls das Bundesfinanzministerium nicht einlenkt, erwartet Miller ein nachdrückliches Votum des Bundesrats. Die Behaltensfrist über 20 Jahre - in diesem Zeitraum unterliegen verkaufte Flächen der Nachversteuerung nach dem Verkehrswert - sei ebenfalls nicht vertretbar. "Die Auszahlung weichender Erben, ein Schuldenabbau oder gar eine notwendige Konsolidierung auf landwirtschaftlichen Betrieben lässt sich zum Teil nur über einen Flächenverkauf bewerkstelligen", so der Minister. Angesichts des enormen Anpassungsdrucks in der Landwirtschaft dürfe ein Hof nicht so lang unter dem Damoklesschwert einer Nachzahlung stehen. Die Frist müsse deshalb deutlich verkürzt und dem Gewerbe angeglichen werden. Miller will sich nach eigenem Bekunden weiterhin massiv dafür einsetzen, dass die Reform der Erbschaftsteuer nicht zu Lasten der Landwirte geht.
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