Über die Schäden auf den tausenden deutschen Höfen kann man nur spekulieren. Die Tierseuchenkasse jedenfalls erstattet nur den "gemeinen Tierwert", wenngleich die tatsächlichen Schäden viel höher sind. So geht die Milchleistung der Herde zurück, die Tiere magern ab oder die Kälberaborte steigen. Dafür gibt es keine Entschädigung. Es sei denn, der Landwirt hat auf privater Basis eine Ertragschadenversicherung abgeschlossen. Die Versicherung deckt die ausgefallenen Einnahmen bzw. Erträge, die durch das Auftreten einer Tierseuche auf dem Hof entstehen. Landwirte, die bereits eine Ertragschadenversicherung abgeschlossen haben oder die einen neuen Vertrag abschließen wollen, sollten grundsätzlich folgendes bedenken:
Grundsätzlich gilt: Eine Ertragschadenversicherung ist für Betriebe, die hohe laufende Kosten (etwa Pacht- und Zinszahlungen) haben und die deshalb mit hohem Risiko fahren, fast schon Pflicht. Mitunter drängen auch die Banken bei der Kreditaufnahme für Tierställe auf eine Risikoabsicherung; das geht nur mit einer Ertragschadenversicherung. Hier sollten Sie auf jeden Fall eine fachkundige Beratung anfordern. Und: Vor dem Vertragsabschluss sollten Sie immer ein zweites Angebot bezogen auf den Beitrag und das versicherte Risiko einholen.
Armin Asbrand, Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen-Lippe 1/2008
Mehr zu dem Thema: Blauzunge: Zahlt die Versicherung? (20.12.07)