top agrar: Die Wolfsbestände in Deutschland wachsen. Welche eine Regulierung des Wolfes favorisieren Sie?
Klöckner: Die Debatte um den Wolf wird emotional geführt. Mir ist es wichtig, wieder zu mehr Sachlichkeit zu kommen. Dass der Wolf zurück nach Deutschland gefunden hat, ist ein Erfolg des Artenschutzes. Gleichzeitig darf das nicht dazu führen, dass die Weidetierhaltung in bestimmten Regionen eingestellt werden muss oder Deichpflege durch Schafe nicht mehr möglich ist. Alle drei bis vier Jahre verdoppelt sich der Wolfsbestand. Die Menschen in den ländlichen Räumen fühlen sich dadurch verunsichert. Weidetiere werden – trotz bestmöglicher Herdenschutzmaßnahmen – zunehmend von Wölfen gerissen, ebenso Rinder und Pferde. Inzwischen können entstandene Schäden zu 100 Prozent und vollständig ausgeglichen werden - dafür hatten wir uns eingesetzt. Das kann aber nicht die einzige Lösung sein. Damit Weidetierhaltung auch in Zukunft weiterhin möglich ist, müssen wir den Schutz vor allem der Schafe sicherstellen. Dafür müssen wir den Wolfsbestand und die Größe der Rudel, präventiv kontrollieren können – europarechtskonform und rechtssicher für alle Beteiligten.
Wie kann das gehen?
Klöckner: Wir nutzen bisher nicht die Instrumentarien, die uns das Europarecht zur Kontrolle des Wolfes an die Hand gibt. Deshalb trete ich für eine wirkungsvolle Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ein, die die Entnahme von Wölfen erleichtert. Es geht nicht um die Ausrottung des Wolfes, sondern um effektiven Herdenschutz und den Schutz der Belange der Weidentierhalter. Doch bisher ist es so, dass man einem einzelnen Wolf seine Tat per DNA-Abgleich nachweisen muss, um das auffällige Tier dann entnehmen zu können. Das geht an der Praxis vorbei und schafft enorme Rechtsunsicherheit vor allem für die Jäger. Wir fordern deshalb, einzelne Wölfe präventiv entnehmen zu können.
Befürworten Sie auch eine nationale Höchstgrenze, so wie der Deutsche Bauernverband es fordert?
Klöckner: Der Wolf hat keine natürlichen Feinde, und alle, die romantisch für den einseitigen Schutz des Wolfes kämpfen, müssen sich vor Ort anschauen, was es heißt, wenn eine Herde gerissen oder ein Wolf im Wohngebiet gesichtet wurde. Wir müssen den Ländern die Gelegenheit geben, unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß die Entnahme von Wölfen zuzulassen. Mit starren Zahlen kommen wir hier aber nicht weiter.
Welche Herdenschutzmaßnahmen kann der Bund fördern und wie viel Geld steht dafür zur Verfügung?
Klöckner: Künftig sollten die Kosten des präventiven Herdenschutzes der Weidetierhalter in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, der GAK, gefördert werden können. Wir haben mit den Ländern vereinbart, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Förderung noch dieses Jahr anlaufen kann. Daneben prüfen wir, wie die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgesehene Förderung von Wanderschäfern umgesetzt werden kann. Im Haushaltsplan sind hierfür etwa eine Million Euro eingestellt. Damit sollen Wanderschäfer für Maßnahmen zum Schutz vor dem Wolf eine Prämie erhalten.