Die Debatte um die Pflanzenschutzpläne der EU zieht sich weiter hin. Und dabei geht es bislang vor allem um Formalitäten im langwierigen EU-Gesetzgebungsverfahren. Nun zeichnet sich ab: Eine Position zur EU-Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) wird der Agrarausschusses im Europaparlament offenbar erst im September 2023 verabschieden.
Lins unterstützt Forderung der Mitgliedstaaten
Das geht aus einem Schreiben hervor, das der Vorsitzende des Agrarausschusses Norbert Lins (CDU) an die Präsidentin des Europaparlamentes Roberta Metsola geschickt hat und das top agrar vorliegt.
Lins stellt darin klar, dass der Agrarausschuss noch nicht in der Lage sei, eine umfassende Stellungnahme abzugeben. Das könne man erst dann gewährleisten, wenn die EU-Kommission eine vollständige Folgenabschätzung der Pflanzenschutzverordnung vorlegen könne.
Die EU-Mitgliedstaaten hatten zusätzliche Daten zu den umstrittenen Pflanzenschutzplänen gefordert. Erst wenn diese vorlägen, ergebe es Sinn, eine Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag abzugeben, so Lins in seinem Schreiben an Metsola.
Lins kritisiert Wiener
Lins kritisiert in seinem Brief Sarah Wiener, die als Berichterstatterin im EU-Umweltausschuss eine zentrale Figur in den Verhandlungen rund um den Pflanzenschutz ist. Wiener hätte es als verantwortliche Berichterstatterin bislang versäumt, einen gemeinsamen Zeitplan mit dem Agrarausschuss abzustimmen.
Der Umweltausschuss will seine Position bereits Anfang März diskutieren. Wiener hatte mehrmals betont, dass sie für eine zügige Positionierung des EU-Parlamentes beim Pflanzenschutz sei. Nur so könne man den Landwirten genügend Zeit zur Anpassung gewähren.
Lins will mehr Mitsprache
Bereits im vergangenen Jahr hatte Lins mehr Mitsprache bei der Pflanzenschutzverordnung gefordert. Denn federführend verhandeln die Umweltpolitiker beim Pflanzenschutz. Lins und seine Agrarkollegen können lediglich in einigen Teilbereichen mitbestimmen.
EU-Wahl im Nacken
Sollte das Parlament sich tatsächlich erst im Spätsommer zu einer Position entschließen, bliebe für den restlichen Prozess der EU-Gesetzgebung nur noch ein gutes halbes Jahr vor der Europawahl im Frühjahr 2024. Ob das genügen könnte, ist fraglich. Wie es dann mit der Pflanzenschutzverordnung nach der Wahl weitergehen könnte auch.