Für „angemessene und gerechte“ Mindestlöhne, die in jedem Mitgliedsland der EU einen „menschenwürdigen“ Lebensstandard gewährleisten, haben sich die Abgeordneten des Beschäftigungsausschusses im Europaparlament ausgesprochen.
Er fordert ein Verbot, Tarifverhandlungen oder Tarifverträge zu untergraben. Arbeitnehmer sollten die Möglichkeit erhalten, einer Gewerkschaft beitreten zu können, heißt es. Zudem müssten die nationalen Behörden sicherstellen, dass die Arbeitnehmer ein Recht auf Wiedergutmachung hätten, sofern ihre Rechte verletzt worden seien.
Die Arbeitnehmer seien angemessen zu entlohnen und müssten auch in der Lage sein, alle fälligen Vergütungen einzufordern.
Die Abstimmung über den Richtlinienvorschlag soll im Plenum zwischen dem 22. und dem 25. November stattfinden. Anschließend können die Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Fassung der Rechtsvorschriften aufgenommen werden. Mitgliedstaaten, in denen der Mindestlohn ausschließlich durch Tarifverträge geschützt ist, sollen allerdings nicht verpflichtet werden, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen oder diese Vereinbarungen allgemeingültig zu machen.
Aktuelle Situation
In der EU haben 21 der 27 Mitgliedstaaten einen gesetzlichen Mindestlohn verankert, während in den verbleibenden sechs, nämlich Österreich, Zypern, Dänemark, Finnland, Italien und Schweden, die betreffende Lohnhöhe durch Tarifverhandlungen festgelegt wird. Die monatlichen Mindestlöhne variieren laut Eurostat erheblich und reichen von 332 € in Bulgarien bis zu 2.202 € in Luxemburg.
In Deutschland ist die Höhe des Mindestlohns umstritten. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV), Eberhard Hartelt, fordert von SPD, Grünen und SPD ein Konzept zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft. Anderenfalls werde die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 12 € je Stunde dazu führen, dass die Erzeugung arbeitsintensiver landwirtschaftlicher Kulturen ins Ausland abwandere, warnte der BWV-Präsident kürzlich.