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Keine Ausnahmen mehr
EU-Kommissar zu GLÖZ 7 und 8: Stilllegung und Fruchtwechsel greifen jetzt!
Der EU-Agrarkommissar hat endgültig ausgeschlossen, dass es weitere Ausnahmen von den GAP-Vorschriften gibt. Landwirte müssen für den Agrarantrag Stilllegung (GLÖZ 8) und Fruchtwechsel (GLÖZ 7) beachten.
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