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EU-Milchmarktbericht: Die Beschlüsse von 2008 gelten

EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel will nicht auf die Forderung der deutschen und französischen Regierung eingehen, die zum 1. April 2010 anstehende Milchquotenerhöhung um 1 % auszusetzen.

Lesezeit: 2 Minuten

EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel will nicht auf die Forderung der deutschen und französischen Regierung eingehen, die zum 1. April 2010 anstehende Milchquotenerhöhung um 1 % auszusetzen. Das geht aus einem unveröffentlichten Entwurf des Milchmarktberichts hervor, den die EU-Staats- und Regierungschefs im Juni gefordert hatten und der zurzeit zwischen den Generaldirektionen hin- und hergereicht wird.


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Anfang Juli hatte Bundesagrarministerin Ilse Aigner noch Fischer Boel aufgefordert, für ein eventuelles Einfrieren der Quoten "nicht den Weg zu versperren". Eine Aussetzung stehe in Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates. Das sieht die Dänin offenbar ganz anders. In dem jetzt vorliegenden Papier wird ausdrücklich auf die Anmerkung der Spitzenpolitiker verwiesen, die Beschlüsse zum Gesundheits-Check vom November 2008 zu wahren. Dadurch seien eine Aussetzung von Health-Check-Entscheidungen oder Kürzungen der Milchquote aufgrund kurzfristiger Schwierigkeiten am Markt ausgeschlossen, so die Kommission. Die Behörde befürchtet, dass es ansonsten zu vermehrter Unsicherheit und Verzögerungen im Strukturwandel komme könnte.


Als alternative Möglichkeit zur Verringerung der Milchmenge bringt die Kommission jetzt die Möglichkeit ins Spiel, einzelne Erzeuger für die Überschreitung der individuellen Quote im Wirtschaftsjahr 2010/11 auch dann zu bestrafen, wenn die nationale Garantiemenge insgesamt nicht übertroffen wird. Die dabei anfallenden Superabgaben werden in einem solchen Fall normalerweise zurückerstattet; stattdessen soll das Geld im nächsten Jahr einbehalten und umverteilt werden können, beispielsweise um aufgabewillige Betriebe beim Rückzug aus der Milchproduktion zu unterstützen. Ferner regt die Kommission an, bestimmte Durchführungsbestimmungen auf nationaler Ebene anzupassen, um die Milchproduktion zu drosseln, beispielsweise durch Verzicht auf den Einzug ungenutzter Quoten. Als weitere Unterstützungsmaßnahme sollen die zulässigen De-minimis-Grenzen für Staatsbeihilfen auf 15 000 Euro verdoppelt werden. Bislang dürfen einem landwirtschaftlichen Betrieb über drei Jahre hinweg ohne weitere Prüfung lediglich 7 500 Euro aus rein nationalen Mitteln zugänglich gemacht werden.


Weitere Details aus dem unveröffentlichten Papier lesen Sie hier: Brüssel will Saldierung aussetzen (16.7.09)

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