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topplus Natur-Wiederherstellungsgesetz

EU ringt um die Größe ihrer Schutzgebiete

Vergrößert die EU ihre Schutzgebiete, bedeute das immer niedrigere Agrarproduktion. Das fürchtet der EU-Abgeordnete Alexander Bernhuber. Er warnt vor den neuesten EU-Umweltgesetzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Mitglieder des Umweltausschusses im Europaparlament haben am Donnerstag ihren Standpunkt zur sogenannten EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur beraten. Mit dem Gesetzesvorschlag will die EU-Kommission unter anderem Moore wiedervernässen und Teile der EU-Land- und Wasserflächen unter stärkeren Schutz setzen. Für den österreichischen EU-Parlamentarier Alexander Bernhuber gehen die ersten Vorlagen im Europaparlament zu weit.

„EU-Vorgaben zur Wiederherstellung der Natur dürfen die Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Lebensmitteln nicht gefährden“, warnt Bernhuber. Die bisher vorliegenden Pläne zur Wiederherstellung der Natur würden in eine weit zurückliegende Vergangenheit zurückführen, so der Österreicher. Sie ignorierten aktuelle Entwicklungen wie die Versorgungsengpässe im Schatten des russischen Angriffskriegs in der Ukraine.

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30 % der Landfläche unter Schutz?

Der Berichterstatter im Umweltausschuss ist der spanische Sozialist César Luena. In seinem ersten Aufschlag fordert er, 30 % der Landesfläche in der EU unter Schutz zu stellen. Die EU-Kommission forderte in ihrem Entwurf ursprünglich nur 20 %. Wie stark landwirtschaftliche Flächen von so einem Gesetz betroffen wären, ist noch unklar.

Bernhuber besorgt

Der EU-Umweltsprecher der Österreichischen Volkspartei Bernhuber fürchtet jedoch starke Auswirkungen: "Unrealistische Vorgaben zum Rückbau der Kulturlandschaft, die von unseren Landwirtinnen und Landwirten seit Jahrzehnten auf bewährte Weise nachhaltig bewirtschaftet wird, gehen in die falsche Richtung.“ Genau das gleiche gelte für das Verbot von Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten ohne alternative Lösungsvorschläge.

Im Umweltausschuss können Abgeordnete ab jetzt Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf einbringen. Einigt sich der Ausschuss auf eine endgültige Version der Verordnung, wird darüber im Plenum des Parlamentes abgestimmt. Bekommt die Position dort die Zustimmung der Abgeordneten, kann der sogenannte Trilog zwischen Europaparlament, den EU-Mitgliedstaaten und der Kommission beginnen.

Erst das Trilog-Ergebnis wird von den EU-Institutionen rechtskräftig verabschiedet.

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