Die Bundesregierung erleidet mit ihren Vorschlägen für eine Verschärfung der Düngeverordnung in Brüssel eine Niederlage. EU-Umweltkommissar Karmenu Vella verlangt von Deutschland weitere Nachbesserungen und einen ambitionierteren Zeitplan. Die Bundesregierung müsse weiterhin die „ausstehenden Probleme der Sperrzeiten und der Düngerausbringung auf stark geneigten Böden im Einklang mit dem EuGH Urteil“ lösen, schreibt Vella in dieser Woche in einem Brief an die Bundesministerinnen für Umwelt und Landwirtschaft, Schulze und Klöckner, der top agrar vorliegt. Er empfehle „nachdrücklich“ die weiteren Änderungen vorzubereiten und der EU-Kommission bis Ende März 2019 mitzuteilen, heißt es in dem Brief weiter.
Umsetzung bis Mai 2020 reicht nicht
Unzufrieden ist die EU-Kommission auch mit dem Zeitplan, den die Bundesregierung sich für die Verschärfung der Düngeverordnung gesetzt hatte. Die Neuerungen sollten eigentlich im Mai 2020 in Kraft treten. Dieser Zeitplan sei „nicht ehrgeizig genug, um eine rasche Verbesserung der Situation der Nitratverschmutzung vor Ort zu gewährleisten“, moniert der Umweltkommissar nun in seinem Brief. Er begründet das unter anderem auch mit „dem Grundsatz der Gleichbehandlung mit anderen Mitgliedstaaten“ und spielt damit auf die Auflagen an, die die EU-Kommission von den Nachbarländern Niederlande und Dänemark verlangt hatte.
Flächenscharfe Düngung und Maßnahmen in den roten Gebieten
Ende Januar hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) seine mit dem Bundesumweltministerium (BMU) abgestimmten Vorschläge für eine erneute Anpassung der Düngeverordnung bei der EU-Kommission in Brüssel eingereicht. Damit sollte auf Druck der EU-Kommission die EU-Nitratrichtlinie künftig eingehalten werden. Kern der Neuerungen ist der Übergang zu einer flächenscharfen Düngung nach Düngebedarfsermittlungswerten und die Streichung des bisher gültigen Nährstoffvergleichs samt einem Kontrollwert von 60 kg N. Für die roten Gebiete sollen vier neue Maßnahmen verpflichtend werden. Eine Stickstoffdüngung von 20 Prozent unter Düngebedarf, ein verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen, ein Verbot der Herbstdüngung bei Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung und eine schlagbezogene Obergrenze von 170 kg Stickstoff je Hektar und Jahr für Gülle und andere Wirtschaftsdünger.
Zweitverfahren mit Strafzahlungen droht
Im Juni 2018 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Deutschland wegen der Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt. Zwar bezog sich das Urteil auf die alte Düngeverordnung von 2006, dennoch hatte die EU-Kommission immer auch signalisiert, dass ihr die Verschärfung der Düngeverordnung von 2017 nicht weit genug ging. Sollte Deutschland die Nitratrichtlinie weiter verletzten, droht die EU-Kommission mit einem Zweitverfahren, das Strafzahlungen in Höhe von bis zu 858.000 Euro pro Tag nach sich ziehen könnte.