Die sogenannte 70-Tage-Regelung für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften sollte nach Ansicht der FDP-Bundestagsabgeordneten Carina Konrad dauerhaft bestehen bleiben. Die Regelung werde benötigt, um Überlastungen in der Landwirtschaft sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe zu vermeiden, erklärte die stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Ernährungsausschusses am vergangenen Freitag in Berlin.
Nach den Worten der FDP-Politikerin ist es für die Betriebe schwer genug, überhaupt Saisonarbeitskräfte zu finden; die Rückkehr zur Befristung auf 50 Tage werde das noch schwieriger machen. Zu wenig Personal in der Erntezeit werde bewirken, dass „Äpfel an den Bäumen verfaulen und der Spargel auf dem Feld bleibt“. Sollte die Ernte aufgrund fehlender Arbeitskräfte nicht eingebracht werden können, sei das ein „Unding“ und angesichts der wachsenden Weltbevölkerung „unverantwortlich“.
Der Bundesregierung stellte Konrad ein schlechtes Zeugnis aus. Die Koalitionspartner könnten sich in der Sache „wieder einmal“ nicht einigen. Die zuständigen Ressortchefs unternähmen nichts, außer „einen Hof nach dem anderen zu besuchen, ohne jedoch Lösungen zu präsentieren“. Arbeitskräfte von außerhalb der EU sind laut der FDP-Politikerin derzeit auch keine Option. Die bürokratischen Hürden seien viel zu hoch und müssten „schleunigst“ abgebaut werden.
Die Anerkennung einer kurzfristigen Beschäftigung bis zu einer Dauer von 70 Tagen anstatt der regulären Grenze von 50 Tagen war im Jahr 2014 als Übergangslösung eingeführt worden, um möglichen Problemen bei der Saisonarbeit durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zu begegnen. Die Regelung läuft zum Ende des Jahres aus. Während sich die landwirtschaftlichen Interessenvertreter für eine Verlängerung einsetzen, lehnt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dies ab. Die Bundesregierung hatte in einer Antwort auf eine Anfrage der Liberalen erklärt, zum Ende der Regelung „keine bedeutsamen“ gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen zu erwarten