Die FDP bleibt an dem Thema der Gemeinnützigkeit von Nichtregierungsorganisationen (NGO). Der agrarpolitische Sprecher der Liberalen im Bundestag, Dr. Gero Hocker, kündigte an, man wolle eine öffentliche Expertenanhörung im Bundestag durchführen. Voraussetzung dafür sei die Zustimmung von 25 % der Mitglieder des Finanzausschusses.
Der FDP-Antrag „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ war zuvor von der Tagesordnung der Sitzung des Ernährungsausschusses abgesetzt worden. Hocker verwies auf eine „grundsätzliche Sympathie“, die viele Abgeordnete verschiedener Fraktionen der FDP-Initiative „in nicht-öffentlichen Sitzungen und unter vier Augen“ entgegenbrächten.
Um nicht nur in nicht-öffentlichen Ausschusssitzungen zu diskutieren, gehe es ihm darum, dieses Thema in einer öffentlichen Expertenanhörung „transparent und für jeden Interessierten nachvollziehbar diskutieren“. Der Antrag zielt darauf, dass Körperschaften, „deren Repräsentanten bei der Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks der Körperschaft gegen die geltenden Strafgesetze verstoßen oder zu einem solchen Rechtsbruch aufrufen“, grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen dürfen.
Hintergrund ist eine Kampagne der Tierrechtsorganisation PETA und die Billigung von Stalleinbrüchen durch deren maßgebliche Vertreter.