Ein Pferdehalter ließ eine unerfahrene, von vornherein unsichere Reiterin sein Pferd reiten. Als das Tier dann vom Trab in den Galopp wechselte, fiel sie herunter. Sie prallte mit dem Kopf gegen einen Holzpfosten der Reithalle und erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Pferdebesitzers zahlte der Frau freiwillig 2.000 € Schmerzensgeld. Einen höheren Betrag lehnte die Versicherung ab.
Zu Recht, so das Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg. Denn nach Zeugenaussagen sei klar geworden, dass nicht die „Tiergefahr“ des Pferdes zum Sturz der Reiterin geführt hat, sondern ein Reitfehler. Die Reiterin habe wohl aus Unsicherheit die Beine angepresst und so dem Tier versehentlich den Befehl zum Galopp gegeben (Az: 2 U 106/21).