Die Anhörungsfrist zum Vorschlag der EU-Kommission für Änderungen am Greening läuft. Bis zum 12. Januar können Landwirte, Bürger und Verbände ihre Kritik noch auf einer Internetseite der EU-Kommission anbringen. Dabei geht es auch um ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf allen ökologischen Vorrangflächen.
Noch bis zum 12. Januar können EU-Bürger sowie Verbände ihre Meinung zu den geplanten Änderungen beim Greening an die Europäische Kommission übermitteln. Bis dahin läuft noch ein Online-Anhörungsverfahren. Darauf weist der Deutsche Bauernverband (DBV) hin.
Der stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling verwies auf die geplanten Änderungen des Delegierten Rechtsaktes zum Greening, insbesondere auf das vorgeschlagene völlige Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf allen ökologischen Vorrangflächen, auch bei Leguminosen. Dieses lehnt der DBV lehnt ab, da andernfalls ein Rückschlag für den heimischen Anbau von Eiweißpflanzen zu befürchten sei.
Bisher stehen auf der Webseite der EU-Kommission im Rahmen der „Feedback-Prozedur“ 29 Rückmeldungen, vorwiegend aus Deutschland, darunter vom DBV und einigen der Landesbauernverbände, aber auch von dem schottischen Bauernverband (NFU Scotland). Eine Stellungnahme kann jeder auf der Webseite der EU-Kommission hier abgeben.