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EU-Direktzahlungen

GAP: Bundesregierung will fakultative Kappung und Degression

Die Bundesregierung bleibt bei ihrer bisherigen Haltung zu einer Kappung und Degression der EU-Direktzahlungen.

Lesezeit: 1 Minuten

An der bisherigen Haltung der Bundesregierung zu einer Kappung und Degression der EU-Direktzahlungen ist nicht mehr zu rütteln. Das hat der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Uwe Feiler, auf eine schriftliche Frage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Gerhard Zickenheimer bekräftigt. Danach drängt die Regierung in den Verhandlungen zur GemeinsamenAgrarpolitik (GAP) nach 2020 weiter auf eine für die Mitgliedstaaten fakultative Degression und Kappung sowie die Anrechnung der Lohnkosten. Zudem seien Ökoregelungen von einer eventuellen Kürzung der Direktzahlungen auszunehmen.

Feiler übt erneut deutliche Kritik an dem Brüsseler Vorschlag für eine obligatorische Degression der Direktzahlungen ab 60 000 € je Betrieb sowie eine Kappung ab 100 000 € nach Abzug von Löhnen sowie Lohnansätzen für nicht entlohnte Arbeitskräfte. Dieses Modell würde seinen Angaben zufolge zu einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen. Zwar hätte die vorgeschlagene Kappung und Degression unter Berücksichtigung der Personalaufwendungen dem Staatssekretär zufolge für die Betriebe insgesamt in Deutschland lediglich nur einen „eher geringen“ Effekt. Allerdings wären die ostdeutschen Bundesländer wesentlich stärker von Kürzungen der Direktzahlungen betroffen. „Der Vorschlag der Europäischen Kommission wird den strukturellen Bedingungen in Deutschland nicht gerecht“, betont Feiler.

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