Die Futtermittelindustrie in Niedersachsen pocht auf einen Ausgleich der Kosten, die ihr durch die rechtswidrigen Gebührenbescheide für anlasslose amtliche Futtermittelkontrollen entstanden sind. Nach Ansicht des Deutschen Verbandes Tiernahrung (DVT) wurden die Gebührenbescheide für die anlasslosen amtlichen Futtermittelkontrollen in den Musterverfahren aufgehoben.
Eine ganz wichtige Frage sei nun das weitere Vorgehen. Der DVT-Vorstand sei der Auffassung, dass im Grundsatz eine Rückzahlung der entrichteten Gebühren, der verauslagten Gerichtskosten und der Rechtsanwaltskosten erfolgen müsse. In der Zwischenzeit seien aber bereits Gespräche mit der Landesregierung beziehungsweise dem zuständigen Landesministerium geführt worden, um die weiteren Schritte zu besprechen und zu klären, wie eine Gebührenordnung in der Zukunft auszusehen habe, teilte der Vorsitzende der Regionalgruppe Nord-Ost, Dr. Gunnar Springer, mit.
„Wir sind auch weiterhin der Auffassung, dass die Überwachung im Futter- und Lebensmittelsektor grundsätzlich ein Teil der staatlichen Daseinsvorsorge ist“, betonte Springer weiter. Ziel sei allerdings eine Gebührenlösung, die auch die Überlegungen der Futtermittelwirtschaft für eine verbesserte amtliche Futtermittelkontrolle mit einbeziehe. „Wir bauen dabei auch auf die Kooperationsbereitschaft der neuen Landesregierung“, sagte er. Eine gemeinsame Weiterentwicklung der Kontrollen sei dann möglich, wenn beide Seiten sich nicht in einen Wettbewerb begeben würden, sondern gemeinsam an einer möglichst effektiven Vermeidung insbesondere bekannter Risiken arbeiteten.
Hintergrund
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte Ende 2017 in vier Berufungsverfahren entschieden, dass die Erhebung von Gebühren für amtliche Kontrollen in der Futtermittelüberwachung in Niedersachsen rechtswidrig ist. Die Struktur der Gebührenregelungen und die Höhe der Pauschalgebühren verstießen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.
Laut der unter Rot-Grün beschlossenen Gebührenordnung war für eine amtliche Kontrolle von Futtermitteln eine Pauschalgebühr von 510 Euro fällig; eine Probenentnahme mit Untersuchung kostete 845 Euro beziehungsweise 0,10 Euro/t bei Importfuttermitteln.