Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) möchte im Jahr 2022 8 % der Gelder aus der Ersten Säule des deutschen GAP-Budgets in die Zweite Säule umschichten. In der Kabinettsitzung zum Insektenschutz am Mittwoch (10.02.2020) gab Schulze zu Protokoll, dass sie für „die verstärkte Umsetzung eines kooperativen Ansatzes die Honorierung ökologischer Leistungen von Landwirtinnen und Landwirten für wichtig“ hält. Als zentrales Instrument zur gezielten Entlohnung gesellschaftlich erwünschter Umweltleistungen der Landwirtschaft müsse die Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gestärkt werden, so die Ministerin.
8 % Umschichtung für 2022
Für das Antragsjahr 2022 fordert Schulze daher eine Umschichtung in Höhe von 8 %. Damit würden im letzten Jahr der aktuellen GAP-Periode immerhin knapp 100 Mio. € mehr als bisher umgeschichtet. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) sprach sich im Anschluss an die Sonder-Agarministerkonferenz (AMK) vergangene Woche dafür aus, die deutsche Umschichtung nicht zu verändern und bei 6 % zu belassen. Die EU stellt ihren Mitgliedstaaten die Umschichtung von Geldern der Ersten Säule in Zweite frei. Maximal können die EU-Mitglieder 15 % umschichten.
Geld für FFH-Gebiete
Die zusätzlichen Mittel möchte Schulze zweckgebunden für den Insektenschutz und für Ausgleichszahlungen in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) nutzen. Laut Schulze, müsse die Zweite Säule der GAP gestärkt werden. Ihr SPD-Parteikollege und Landwirtschaftsminister in Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, hatte während der Sonder-AMK für eine Anhebung der Umschichtung auf 7,5 % geworben. Die Länder-Agrarminister konnten sich jedoch nicht auf eine gemeinsame Linie einigen.
BMEL: Genug Geld in der Zweiten Säule
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Uwe Feiler, hält das Vorgehen von Schulze für Symbolpolitik. Denn Geld sei genug da, so Feiler. Aus dem europäischen Corona-Wiederaufbaufonds fließen in den nächsten zwei Jahren zusätzliche 710 Mio. € in die zweite Säule. "Die Gelder müssen von den Bundesländern auch verwaltet, in Fördermaßnahmen gegossen und rechtzeitig ausgegeben werden – sonst fließen sie zurück nach Brüssel", warnt Feiler. Mehrere Länder hätten bereits signalisiert, dass sie hier an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen würden.