Landwirtschaftsminister Schmidt und Umweltministerin Hendricks haben ein Gemeinschaftsprojekt von Naturschutz und Landwirtschaft gestartet. Zehn Betriebe führen darin über zehn Jahre praxistaugliche und ökonomisch tragfähige Maßnahmen ein. Die Erfahrungen sollen in die GAP-Reform 2020 einfließen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) haben zu Beginn der Woche ein Naturschutz- und Landwirtschaftsprojekt mit dem Namen F.R.A.N.Z. (Für Ressourcen, Agrarwirtschaft und Naturschutz mit Zukunft) vorgestellt. Darin erproben auf zehn ausgewählten konventionellen Betrieben Landwirte Naturschutzmaßnahmen auf ihre Praxistauglichkeit und ihre ökonomische Tragfähigkeit. Dabei soll auf den sieben Ackerbaubetrieben und den drei Grünlandbetrieben der ganze Betrieb und nicht nur einzelne Flächen betrachtet werden. Federführend für das Projekt sind die Michael Otto Stiftung für Umweltschutz und der Deutsche Bauernverband (DBV). Die beiden Minister für Landwirtschaft und Umwelt haben die Schirmherrschaft für das Projekt übernommen.
Vorbild für die GAP-Reform 2020
Das Projekt kommt im Hinblick auf die Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2020 „wie gerufen“, sagte Schmidt bei der Vorstellung vor Journalisten in Berlin. Aus seiner Sicht habe die Ausgestaltung des Greenings und der ökologischen Vorrangflächen noch Verbesserungspotenzial und das sowohl für die Entlastung von Bürokratie als auch bei den Maßnahmen. „Unsere Agrarumweltmaßnahmen haben noch nicht zu einer Bremsung des Artenschwundes geführt“, sagte Schmidt. Die Maßnahmen müssten jedoch auch „praktikabel sein“, betonte er.
Schmidt und Hendricks noch "in guten Gesprächen" zum Greening
Von dem Projekt erhofft sich Schmidt Anregungen für die Weiterentwicklung der Agrarförderung. Für die nächsten Monate kündigte er einen ersten eigenen Vorschlag zur GAP-Reform an. Mit Hendricks sei er derzeit „in guten Gesprächen“ über Korrekturen am Greening. Schon in diesem Jahr müssen sich die beiden darauf einigen, ob etwa die Größe der ökologischen Vorrangflächen von fünf auf sieben Prozent angehoben wird. Schmidt und Hendricks verwehrten eine konkrete Antwort darauf, ob und welche Einigung sie dazu schon erzielt haben. „Wir können die Agrarlandschaft nur gemeinsam mit den Landwirten erhalten“, sagte Hendricks. Sie hoffe, dass das Projekt mehr zu einer gemeinsamen Basis von Naturschutz und Landwirtschaft führen werde.
Finanzierung kommt von der Rentenbank und der Otto-Stiftung
Initiator des Demonstrationsprojektes ist Michael Otto, der Vorsitzender der nach seinem Namen benannten Stiftung für Umweltschutz ist. „Ich setze mich dafür ein, dass dieses Thema auf die politische Agenda kommt“, sagte Otto bei der Vorstellung. Finanziert wird das Projekt von der Otto-Stiftung, der Landwirtschaftlichen Rentenbank und zu einem kleineren Anteil vom Umweltministerium. Für die erste Projektphase bis Ende 2019 gibt es Mittel von 3,7 Millionen Euro, wovon die Landwirtschaftliche Rentenbank knapp 2,9 Millionen Euro und das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums rund 0,8 Millionen Euro beiträgt. Hinzu kommen rund 2 Millionen Euro von der Otto Stiftung.
10 Demonstrationsbetriebe auf ganz Deutschland verteilt
Die zehn Landwirte, die an dem Demonstrationsvorhaben teilnehmen, sind in ganz Deutschland verteilt. Sie bewirtschaften verschiedene Betriebsgrößen. Voraussetzung für die Teilnahme war, dass sie bisher eine überdurchschnittliche Intensität der Bewirtschaftung nachweisen konnten, erläuterte der DBV-Präsident Joachim Rukwied die Auswahl der Betriebe. Nach einer Bestandsaufnahme ihrer Betriebe erhalten sie nun eine Beratung für den gesamten Hof, die zu einer Verbesserung der Biodiversität beitragen soll. Dabei werden sie wissenschaftlich begleitet und über die Zeit sollen sowohl die Veränderungen in der regionalen Biodiversität sowie auch eine ökonomische Folgenabschätzung vorgenommen werden. Die Naturschutzmaßnahmen sollen auf den Betrieben soweit möglich über Agrarumweltprogramme, Greening oder Kompensationsmaßnahmen finanziert werden. Sollten diese Programme nicht greifen, werden Projektgelder für die Umsetzung der Maßnahmen eingesetzt.