Der Entwurf für ein Agrarstrukturgesetz in Sachsen-Anhalt stößt auch beim Genossenschaftsverband - Verband der Regionen auf Ablehnung. In seiner Stellungnahme begründet der Prüfverband seine Haltung mit fachlichen, sachlichen und rechtlichen Mängeln in der Vorlage der Magdeburger Regierungskoalition.
„Besser jetzt aus dem Gesetzgebungsverfahren aussteigen, als mit einem handwerklich schlechten Agrarstrukturgesetz die selbst gesteckten Ziele zu konterkarieren und landwirtschaftliche Betriebe zu gefährden“, erklärte Vorstandsmitglied Marco Schulz.
Seiner Auffassung nach behindern die mit dem Gesetz geplanten Eingriffe bestehende ortsansässige Betriebe erheblich in ihrer Entwicklung. Durch die zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Wertschöpfung, Arbeitsplätze und die Stabilität des ländlichen Raums drohten erhebliche Strukturbrüche.
Der Gesetzentwurf ignoriere die zukunftsweisend aufgestellte Agrarstruktur in Sachsen-Anhalt und sei einseitig auf eine Landwirtschaft kleiner und mittlerer bäuerlicher Einzelbetriebe ausgerichtet, kritisierte Schulz. Größere Betriebe würden faktisch benachteiligt.
Als Beispiel wird in der Stellungnahme die Definition einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Bodenmarkt angeführt, die auf größere Betriebe und insbesondere juristische Personen abziele.
Im Ergebnis könne das Gesetz dazu führen, dass landwirtschaftlicher Boden nicht mehr von den örtlich ansässigen landwirtschaftlichen Betrieben, sondern nur noch von Investoren außerhalb der Region gekauft werden dürften. Als kapitalintensive Branche benötige die Landwirtschaft aber gleichzeitig auch Kapital, um die landwirtschaftliche Produktion in Sachsen-Anhalt zu stabilisieren. Auch dieser Gegebenheit müsse ein solches Gesetz Rechnung tragen.
Anerkennung als Mitunternehmer wichtig
Dem Genossenschaftsverband zufolge gilt es vor allem, intelligente Lösungen zu finden, wie die Landwirtschaft durch zusätzliches Kapital gestärkt werden kann, um eine zukunftsweisende Agrarstruktur zu sichern. Positiv bewertet der Verband den Gesetzentwurf mit Blick auf die Anerkennung der genossenschaftlichen Unternehmensform, die mit ihren Mitgliedern für eine breite Eigentumsstreuung sowie Einkommen und Wertschöpfung in der Region stehe.
Wichtig sei, Mitglieder von Agrargenossenschaften den Einzellandwirten nicht nur beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen gleichzustellen, sondern sie darüber hinaus grundsätzlich als Mitunternehmer in kooperativen Betrieben anzuerkennen, so Vorstand Schulz.
Leider werde mit der Vorlage die Chance vertan, unklare und unbestimmte Regelungen des Grundstücksverkehrsgesetzes aufzulösen. Unklare Definitionen würden durch weitere unklare Definitionen und widersprüchliche Begrifflichkeiten erläutert. Der Verband befürchtet daher bei Umsetzung der geplanten Regelungen einen erheblichen bürokratischen Aufwand und langwierige Gerichtsverfahren.