Zwischen den beiden Fachausschüssen für Landwirtschaft sowie für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments ist ein Streit über die Zuständigkeit zu dem von der EU-Kommission Mitte April vorgestellten Maßnahmenpaket gegen unlautere Handelspraktiken entbrannt. Zunächst sollte der EU-Landwirtschaftsausschuss mit dem angedachten Berichterstatter und stellvertretendem Vorsitzenden des Gremiums,
Prof. Paolo De Castro, in dieser Frage die Federführung übernehmen. Dagegen hat nun die Vorsitzende des EU-Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Anneleen van Bossuyt, in einem Brief an die Vorsitzende der Konferenz der Ausschussvorsitzenden des EU-Parlaments, Cecilia Wikström, Einspruch eingereicht.
Aller Voraussicht werden die Ausschussvorsitzenden Ende Mai in Straßburg eine Entscheidung darüber treffen, welcher der beiden Ausschüsse die Federführung erhält. Die Belgierin van Bossuyt begründete ihr Anliegen vor allem damit, dass bereits im Juni 2016 unter der Federführung des EU-Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz die EU-Kommission zur Vorlage des in Rede stehenden Maßnahmenpakets aufgefordert worden sei.
Des Weiteren erklärte die Abgeordnete der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) in ihrem Brief an Wikström, dass sich der Kommissionsvorschlag nicht ausschließlich auf den Schutz der Landwirte in der Lebensmittelwertschöpfungskette ausrichte, sondern sämtliche Teilnehmer der Kette im Blick habe. Diese Gesamtschau auf den Lebensmittelsektor sei bei der federführenden Bearbeitung durch den EU-Landwirtschaftsausschuss nicht sichergestellt, so van Bossuyt.