Die GEZ-Gebühr für Computer ist rechtmäßig, egal ob der Besitzer damit überhaupt ins Internet geht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern in Leipzig entschieden. Wichtig ist diese Entscheidung für Computerbesitzer, die kein TV oder Radio haben. Sie müssen eine GEZ-Gebühr von 5,79 Euro zahlen. Ebenso sind die Rechner bei Gewerbetreibenden gebührenpflichtig. Zur Begründung sagten die Richter, bei internetfähigen PC handele es sich um Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Ein PC sei ein neuartiges Empfangsgerät, ebenso wie Notebooks, Smartphones und Mobiltelefone, mit denen Rundfunk und Fernsehen aus dem Internet oder über den Mobilfunkstandard UMTS empfangen werden können. Die Ministerpräsidenten sehen sich dadurch bei ihrem gerade beschlossenen Rundfunkvertrag bestätigt. Dieser soll ab Januar 2013 die heutige Regelung für Einzelgeräte durch eine Pauschale pro Haushalt ersetzen. Dann würde auch die Unterscheidung zwischen herkömmlichen und neuartigen Rundfunkgeräten entfallen. Vorgesehen sind bislang 17,89 Euro/Monat. Der DBV hatte kritisiert, dass Landwirte durch die neuen Abgaben stärker zur Kasse gebeten würden als heute.
vgl.: Einigung auf pauschale Rundfunkgebühr (25.10.2010)