Die Zeit drängt: Bis Ende 2019 muss sich die Regierung zusammen mit den Bundesländern auf ein neues Berechnungsmodell für die Grundsteuer einigen. Derzeit sind die Fronten aber verhärtet. Bundesfinanzminister Olaf Scholz schlägt für die Neuausrichtung der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) ein wertabhängiges Modell vor, in dem das Alter des Gebäudes, die Lage, die Miete und die Bodenrichtwerte einfließen. Länder wie Bayern lehnen das ab und favorisieren ein Flächenmodell, das sich lediglich an der Größe der Fläche orientiert.
Nach Scholz Plänen würde für Betriebsleiter- und Altenteilerhäuser auf Höfen auch die Grundsteuer B gelten. Für Acker- und Grünland (Grundsteuer A) will er hingegen den Hektarwert heranziehen, der sich aus dem Ertragswertverfahren ableitet. Für die Hofstelle wird vermutlich der doppelte Ertragswert der jeweiligen Hoffläche zugrunde gelegt. Der Wert von Ställen, Maschinenhallen und anderen landwirtschaftlichen Gebäuden könnte sich künftig nach einem pauschalen Wert pro Quadratmeter Nutzfläche richten.
Der Bauernverband warnt in diesem Zusammenhang vor einem zu komplizierten Verfahren. Die Neubewertung dürfe auch nicht zu einer höheren Belastung führen, betont DBV-Präsident Joachim Rukwied. „Wir begrüßen daher den Ansatz, den Ertragswert von Grund und Boden als Bewertungsgrundlage heranzuziehen. Das ist der maßgebliche Faktor, der einfach und ohne massiven administrativen Aufwand aus den vorliegenden Ertragsmesszahlen abgeleitet werden kann. Die Wirtschaftsgebäude dürfen daher nicht gesondert bewertet werden“, so Rukwied weiter. Bei aktiven landwirtschaftlichen Betrieben plädiert der DBV weiterhin für die Zuordnung der Wohngebäude zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen.