Nach wie vor ungelöst sind nach Auffassung des Bundeslandwirtschaftsministeriums die Probleme aus dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt. „Das Thema hat nichts an Brisanz verloren“, sagt Agrarstaatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens im Interview mit AGRA-EUROPE. Dies gelte sowohl für den Preisanstieg bei landwirtschaftlichen Flächen als auch für das Engagement von überregionalen Investoren auf dem Bodenmarkt.
Einschätzungen, der Einstieg von Investoren betreffe nur Einzelfälle, weist Aeikens als falsch zurück. Gleichzeitig räumt er allerdings ein, dass die Datenlage zu den Aktivitäten von Investoren in der Landwirtschaft nach wie vor unbefriedigend sei. Hier bestehe eindeutig Nachholbedarf, so der Staatssekretär.
Seiner Auffassung nach würde sich die Datenlage wesentlich verbessern, „wenn die Länder endlich Anteilskäufe in das Bodenrecht einbeziehen würden“. Der Bund stehe den Ländern unterstützend zur Seite, etwa indem die eigens eingesetzte Arbeitsgruppe wesentliche Rechtsfragen kläre. Auf dieser Grundlage könnten die Länder entsprechende Gesetzentwürfe ausarbeiten. Für Juli kündigt Aeikens einen Kabinettsbeschluss zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes an.
Viel Sympathie an der bäuerlichen Basis
Ziel der Gesetzesnovelle sei es, die Gestaltungsspielräume beim Kauf von Unternehmensanteilen zu verengen. Dazu sei vorgesehen, die Beteiligungsgrenze von 95 % auf 90 % zu senken und die Haltefrist von fünf auf zehn Jahre zu verlängern. Aeikens räumt ein, dass dies aus seiner Sicht nicht weit genug geht und er sich aus agrarstruktureller Sicht insbesondere eine weitergehende Verlängerung der Haltefrist gewünscht hätte.
Keine Sorgen macht sich der Staatssekretär über eine vermeintlich unzureichende Unterstützung für eine stärkere Regulierung des Bodenmarktes. Der Ernährungsausschuss des Bundestages habe sich wiederholt mit dem Thema befasst und seinem Ministerium eine Reihe von Prüfaufträgen erteilt. In den landwirtschaftlichen Verbänden gebe es zwar unterschiedliche Positionen, an der bäuerlichen Basis jedoch „viel Sympathie“. Als Ziele eines modernen Bodenrechts nennt der frühere Landwirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt die Verhinderung von Preismissbrauch, die Sicherung einer breiten Eigentumsstreuung sowie den Vorrang von Landwirten auf dem Bodenmarkt, ferner die Vermeidung von Flächenverlusten, aber auch von marktbeherrschenden Positionen.