Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihren Mitarbeitern einmal im Jahr eine Hautkrebsvorsorge anzubieten. Dieser Pflicht müssen alle Landwirte seit 2019 nachkommen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind. Denn mittlerweile ist der weiße Hautkrebs die häufigste Berufskrankheit in Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau.
Konkret müssen Landwirte einmal pro Jahr eine Hautkrebsvorsorge bei einem Arbeitsmediziner anbieten (nicht Hausarzt). Die Mitarbeiter können das Angebot annehmen, müssen es aber nicht. Der Arbeitgeber trägt die Kosten, wenn ein Mitarbeiter das Angebot wahrnimmt. Diese liegen nach Schätzungen von Experten etwa zwischen 40 und 80 €.
Um für Prüfungen der Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht gewappnet zu sein, nehmen Sie die Bestätigung des Arztes in die Vorsorgekartei Ihres Mitarbeiters auf. Für Mitarbeiter, die das Angebot nicht annehmen, fügen Sie eine vom Mitarbeiter unterschriebene Ablehnungsbestätigung in die Kartei ein.
Die Hautkrebsvorsorge müssen Sie Mitarbeitern anbieten,
- die von Anfang April bis Ende September draußen arbeiten und
- an mindestens 50 Tagen täglich mindestens eine Stunde in der Sonne
- oder zwei Stunden im Schatten arbeiten.
Ob und wie die Betriebe diese Verpflichtung gerade für befristet Beschäftigte und Saisonkräfte umsetzen sollen bzw. können, ist zum Teil noch unklar. Hier erwarten Arbeitgeberbetriebe und SVLFG im Laufe des Winters klarstellende Informationen des Gesetzgebers.
Um die Arbeitgeber zu unterstützen, bietet die SVLFG im Rahmen einer Aktion insgesamt 5.000 Gutscheine für die Übernahme einer Hautkrebsvorsorge im Jahr 2020 und 2021 an. Dabei kann ein Betrieb max. zehn Gutscheine für Erst- und Folgeuntersuchungen beanspruchen. Die Gutscheine können Sie bei der SVLFG online oder per Telefon „bestellen“ und dann zur Bezahlung einer Hautkrebsvorsorge beim Vertragspartner, dem Arbeitsmedizinischen Dienst der BG BAU, einsetzen.