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Flutkatastrophe

Hochwasser: Steuererleichterungen für Winzer, Land- und Forstwirte

Landwirtschaftliche Betriebe, die von der Flutkatastrophe betroffen sind, können zahlreiche Steuervorteile in Anspruch nehmen. Hier ein Überblick.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Finanzministerien der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern haben sich auf Steuererleichterungen für Winzer, Gärtner, Land- und Forstwirte in den Katastrophengebieten geeinigt. Hier die wichtigsten Infos:

  • Vorauszahlungen für die Einkommensteuer können Sie bis zum 31. Oktober 2021 zinslos stunden (max. bis zum 31. Januar 2022).
  • Für Maschinen dürfen Sie im Wirtschaftsjahr des Kaufs bzw. der Herstellung und in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren Sonderabschreibungen von bis zu 50 % in Anspruch nehmen. Sofern Sie eine Entschädigung von der Versicherung erhalten haben, müssen Sie diese von den Anschaffungskosten abziehen.
  • Wenn Sie Ihre Flächen mit Dauerkulturen wie Wein, Spargel, Obstbäume usw. neu bestellen oder anpflanzen, können Sie die Ausgaben sofort als Betriebsausgabe absetzen. Normalerweise müssen Sie diese Kosten auf mehrere Jahre verteilen. Den bisherigen Buchwert der Fläche dürfen Sie nicht erhöhen.
  • 13a-Landwirte müssen für das aktuelle Wirtschaftsjahr keine oder nur einen Teil der Einkommensteuer auf Gewinne aus der Landwirtschaft und denen aus der Sondernutzung zahlen. Vorausgesetzt: Die Schäden waren nicht versichert.
  • Forstwirte können Ihre Einnahme aus Kalamitätsholz unter anderem in eine Rücklage für Ersatzbeschaffungen einfließen lassen und so ihre Steuerlast drücken. Kleinere Betriebe mit weniger als 50 ha können pauschale Betriebsausgaben ansetzen. Für Kalamitätsholz zahlen Sie außerdem nur ein Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes. Voraussetzung: Der Schaden muss das Doppelte des aktuellen Nutzungssatzes übersteigen.
  • Sie helfen mit Ihren Maschinen bei den Aufräumarbeiten und haben zur Umsatzsteuer optiert? Dann wird Ihnen in diesem Fall nicht der Vorsteuerabzug gestrichen. Dies gilt auch für Futter- und Sachspenden.

Wenn Ihre Unterlagen den Fluten zum Opfer gefallen sind, sollten Sie die Schäden fotografieren und dokumentieren. Melden Sie diese am besten zeitnah Ihrem Finanzamt. So entgehen Sie bei späteren Betriebsprüfungen Ärger.

Die genauen Details zu den Steuererleichterungen können Sie hier herunterladen (die Steuererlasse in den verschiedenen Bundesländern sind ähnlich. Für Detailfragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater):

Bedenken Sie auch: Finanzielle Hilfen des Staates, zum Beispiel die Soforthilfen, sind steuerpflichtig!

Steuerberater Ralf Stephany, Parta Bonn

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