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Holzabsatzfonds: Beitrag entfällt ab sofort

Das Bundesverfassungsgericht hat zentrale Elemente des Holzabsatzfondsgesetzes für unvereinbar mit dem Grundgesetz und für nichtig erklärt.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesverfassungsgericht hat zentrale Elemente des Holzabsatzfondsgesetzes für unvereinbar mit dem Grundgesetz und für nichtig erklärt. Wie schon Anfang Februar in seinem Urteil zum Absatzfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft entschied der Zweite Senat des Verfassungsgerichts, dass es sich bei den Zahlungen um eine unzulässige Sonderabgabe handele, da es an der Finanzierungsverantwortung der deutschen Holz- und Forstwirtschaft dafür fehle. Die erhöhten Anforderungen an den Gruppennutzen solcher Sonderabgaben sahen die Richter in ihrem am Freitag bekanntgegebenen Urteil nicht gegeben. Die Abgabenerhebung entfällt laut Mitteilung des Holzabsatzfonds (HAF) ab sofort. Dieser steht damit vor dem Aus, weil ihm die Finanzierungsgrundlage entzogen ist.


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Im Jahr 2007 hatte der Fonds über mehr als 14 Mio. Euro verfügt, von denen laut HAF-Jahresbericht 13,5 Mio. Euro in Marketingmaßnahmen flossen. Die Einnahmen schwanken von Jahr zu Jahr je nach der Preissituation am Holzmarkt. Die Karlsruher Richter erkennen in ihrem Urteil keinen Vorteil staatlich abgesicherter Pflichtbeiträge gegenüber privatwirtschaftlichem Marketing. Die Verbesserung der allgemeinen Wertschätzung für ein Produkt sei im Ergebnis Gegenstand jedweder Absatzförderung. "Für eine allgemeine Vermutung evidenten Mehrwerts staatlich organisierter im Vergleich mit privatwirtschaftlicher Absatzförderung fehlt auch hier die Grundlage", erklärte das Gericht. Karlsruhe wies den wirtschaftspolitischen Förderbedarf auch bezüglich der Entwicklung des Holzaußenhandels zurück und sieht hingegen durch die Erhebung der Abgabe die Berufsfreiheit verletzt.


Das Bundeslandwirtschaftsministerium bedauerte die Entscheidung und will prüfen, welche Gestaltungsmöglichkeiten zur Absatzförderung bleiben. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kündigte an, sich intensiv in Beratungen über "wirtschaftsgetragene Folgeregelungen" zur Holzabsatzförderung einzubringen. Die Marktchancen für den Bau- und Werkstoff Holz müssten im Wettbewerb gegenüber Beton und Stahl erhalten bleiben. Deutschland sei nicht zuletzt dank der Bauern ein waldreiches Land mit großen Holzvorräten, die es nachhaltig zu nutzen gelte.


Stimmen aus der Politik: Holzabsatzfondsgesetz ist verfassungswidrig (5.6.09)

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