Knapp jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland verdient weniger als 14 % in der Stunde. Das berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe mit Verweis auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes für April 2022, die auf Anfrage der Linksfraktion im Bundestag veröffentlicht wurden.
Demnach erhalten 14,8 % der Erwerbstätigen den Mindestlohn von 12 € die Stunde. 23,35 % der Erwerbstätigen in Deutschland, also 9,3 Mio. der insgesamt 39,8 Mio. Beschäftigten, verdienen mit weniger als 14 € in der Stunde nur wenig mehr als durch den Mindestlohn vorgeschrieben.
"Wenn jeder Vierte in Deutschland unter 14 € brutto in der Stunde verdient, haben wir ein deutlich zu niedriges Lohnniveau in Deutschland", sagte der Co-Vorsitzende der Linke-Fraktion, Dietmar Bartsch. Er fordert eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14 €, was auch als Inflationsausgleich geboten sei.
Die Mindestlohnkommission hatte zuletzt vorgeschlagen, den Mindestlohn zum 1. Januar 2024 zunächst auf 12,41 € pro Stunde zu erhöhen und zum Jahresbeginn 2025 auf 12,82 €. Für Bartsch wäre das aber ein "dramatischer Reallohnverlust".
Kühnert fordert Mindestlohn auch bei Ferienjobs
Unterdessen fordert SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert, dass auch minderjährige Ferienjobber den Mindestlohn bekommen müssten. Bislang gibt es eine Regelung, die unter 18-Jährige ausnimmt, damit sie u.a. dazu gedrängt werden, noch eine Ausbildung zu absolvieren. Viele Firmen schätzen zudem die günstigen Aushilfen.
Für Kühnert dagegen handelt es sich um eine „nicht begründbare Verzerrung“, wie er den Stuttgarter Nachrichten sagte. Mit einer schnellstmöglichen Abschaffung könne „mehr Gerechtigkeit für viele Ferienjobber“ hergestellt werden.
Dass in Annoncen im Internet teils gezielt nach Minderjährigen gesucht werde, „weil man sie für 9 oder 10 € die Stunde arbeiten lassen kann“, bezeichnete der SPD-Politiker als „unerhört“. „Die 16-Jährige, die im Biergarten Bierkrüge an die Tische bringt, leistet die exakt gleich wertvolle Arbeit wie der 20-Jährige, der das tut“, sagte Kühnert. Der Mindestlohn sei eine Frage des Respekts für die geleistete Arbeit, und zwar unabhängig vom Alter.
Was ist beim Ferienjob erlaubt?
Schüler von 15 bis 17 Jahren können bereits einen Ferienjob im klassischen Sinne annehmen, also etwa als Verkäufer, Kellnerin oder Erntehelferin. Sind sie noch schulpflichtig, dürfen sie in den Ferien bis zu vier Wochen am Stück arbeiten. Allerdings höchstens fünf Tage in der Woche von 6 Uhr bis 20 Uhr.
Die maximale Arbeitsdauer liegt bei acht Stunden am Tag. Wochenendarbeit ist nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es aber etwa für Ferienjobs in Krankenhäusern und Pflegeheimen, in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft. Schüler ab 16 Jahren dürfen zudem bis 22 Uhr in Gaststätten arbeiten. Läuft der Betrieb im Schichtsystem, ist auch eine Arbeitszeit bis 23 Uhr erlaubt.