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IVU-Richtlinie doch nur für Industrie und Großbetriebe

Die Landwirtschaft bleibt nach dem aktuellen Entwurf des EU-Parlaments zur Industrieemissionen-Richtlinie (IVU) nun doch weitgehend von Verschärfungen verschont. Die IVU soll, wie von den Bauernverbänden gefordert, in erster Linie für Industrieanlagen und Kraftwerke gelten.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Landwirtschaft bleibt nach dem aktuellen Entwurf des EU-Parlaments zur Industrieemissionen-Richtlinie (IVU) nun doch weitgehend von Verschärfungen verschont. Die IVU soll, wie von den Bauernverbänden gefordert, in erster Linie für Industrieanlagen und Kraftwerke gelten. Das erklärte Holger Krahmer (FDP), Berichterstatter des Europäischen Parlaments. Die mit der neuen Richtlinie geltenden Bodenschutz-Regelungen wurden an einem wichtigen Punkt entschärft, so der Politiker weiter. Entfallen sei u.a. die Verpflichtung zur Anfertigung eines Bodenzustandsberichts sowie die Revisionsklausel, in der die EU-Kommision aufgefordert war, das Verbringen von Dünger und das Züchten von Rindern in Bezug auf Genehmigungspflicht unter der neuen Richtlinie zu überprüfen. Auch das Verbringen von Gülle unterliege keinen neuen Anforderungen, sofern es nicht bereits der geltenden Nitratrichtlinie unterliegt. Genehmigungspflichtig im Sinne einer Anlage wären nur Großbetriebe mit mehr als 40.000 Stück Geflügel bzw. 2.000 Schweinen oder 750 Muttertieren. "Damit gibt es in der IVU-Richtlinie für Landwirte keine weiteren Anforderungen als bisher schon gegolten haben", so Krahmer. Die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments erfolgt im Juli.


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