Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zu Schulprogrammen für Obst, Gemüse und Milch beschlossen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will damit erreichen, dass Kindern landwirtschaftliche Erzeugnisse näher gebracht werden. Außerdem soll es dafür sensibilisieren, die Lebensmittelverschwendung einzudämmen.
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch dem vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgelegten Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz zugestimmt. Der Gesetzentwurf löst das bisherige Schulobstgesetz und die Schulmilch-Durchführungsverordnung ab und regelt die Durchführung eines einheitlichen Schulprogramms durch die Länder. Weiterhin wird ein Verteilungsschlüssel festgelegt, welcher die Aufteilung der von der EU für Deutschland zur Verfügung gestellten Finanzmittel auf die Länder festlegt. „Die Zusammenführung ist ein großer Erfolg. Damit kann es noch besser gelingen, Kindern diese gesunden Lebensmittel schmackhaft zu machen und sie für eine ausgewogene Ernährung zu sensibilisieren“, sagte Bundeslandwirtschafts- und Ernährungsminister Christian Schmidt.
Ergänzt werde das Programm durch begleitende pädagogische Maßnahmen. Ziel sei es, Kindern die Landwirtschaft und die große Palette landwirtschaftlicher Erzeugnisse näherzubringen und über damit zusammenhängende Fragen wie gesunde Ernährungsgewohnheiten, die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung, lokale Nahrungsmittelketten oder ökologische Landwirtschaft aufzuklären. „Dies entspricht auch meiner Forderung, die Ernährungsbildung stärker in den Stundenplänen zu verankern“, sagte Schmidt. Mit dem Schulprogrammgesetz würde die Bundesregierung darüber hinaus den Verzehr von Obst, Gemüse und Milch fördern, heißt es beim BMEL weiter.
Die Änderung geht auf eine EU-Vorlage zurück. Sie fasst die Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen aus dem bisherigen EU-Schulmilchprogramm und dem EU-Schulobst- und -gemüseprogramm zusammen. Der Gesetzentwurf soll zum Schuljahr 2017/2018 in Kraft treten.