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Kabinett traut sich nicht an Kostenentlastung

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Änderung des Energiesteuergesetzes auf den Weg gebracht, die den Ländern die Möglichkeit einräumt, den Selbstbehalt bei der Besteuerung von Agrardiesel aufzuheben. Für die deutschen Bauern bringt das allerdings wenig, bedauert der DBV.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Änderung des Energiesteuergesetzes auf den Weg gebracht, die den Ländern die Möglichkeit einräumt, den Selbstbehalt bei der Besteuerung von Agrardiesel aufzuheben. Für die deutschen Bauern bringt das allerdings wenig, bedauert der DBV. "Die Kostenentlastung beim Agrardiesel war beim Runden Tisch ein ganz entscheidender Punkt. Die Bundespolitik darf jetzt nicht mit einer Länderklausel auf weniger als halber Strecke stehen bleiben", kritisiert Gerd Sonnleitner. Er appellierte an die Abgeordneten des Bundestages, die Chance zu nutzen, nun kurzfristig den Nachteil beim Agrardieselsteuersatz zu beseitigen. Vor allem die Abgeordneten der SPD seien aufgerufen, ihre nicht nachvollziehbare Blockadehaltung aufzugeben. Bislang hat lediglich das Bundesland Bayern die Erstattung des sogenannten Selbstbehalts beim Agrardiesel angekündigt, was einen landwirtschaftlichen Betrieb um bis zu 350 Euro entlastet. Durch den Agrardiesel-Nachteil in Deutschland sehen sich die heimischen Landwirte jedoch um 800 Mio. Euro im Nachteil gegenüber ihren Konkurrenten.


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Sachsen startet eigenes Konjunkturprogramm


Den Vorschlägen mangelt es an konkreten, wirksamen Maßnahmen, die bereits kurzfristig greifen, um die Existenz bedrohende Situation in der deutschen Landwirtschaft abzuwenden, so der sächsische Landesbauernverband nach dem Runden Tisch. Während in Berlin erst jetzt Arbeitsgruppen eingesetzt werden, um die Umsetzung der Vorschläge zu beraten, hat Sachsen bereits am Dienstag grünes Licht für zinsverbilligte Betriebsmitteldarlehen für tierhaltende Betriebe gegeben. Für die Darlehen der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gelten damit im laufenden und im kommenden Jahr Sonderkonditionen. In den beiden Jahren wird der Zinssatz mit staatlichen Mitteln um bis zu 2 % abgesenkt. Aktuell verringert sich damit der Zinssatz für die Landwirte auf bis zu 3 %. Für die Senkung des Zinssatzes stellt Sachsen 2 Mio. Euro aus Landesmitteln bereit.


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