Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Waldumbau Seelische Gesundheit Steuern in der Landwirtschaft

News

Kammergesetz: Schwetje und Harms mit Novellierung zufrieden

Mit Beginn des kommenden Jahres gilt in Niedersachsen ein geändertes Gesetz für die Landwirtschaftskammer. Die Novellierung nahm am Montag ihre letzte parlamentarische Hürde und wird am 1.1.2017 in Kraft treten. Bei der Abstimmung im niedersächsischen Landesparlament wurde der Gesetzentwurf ohne Gegenstimme angenommen.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit Beginn des kommenden Jahres gilt in Niedersachsen ein geändertes Gesetz für die Landwirtschaftskammer. Die Novellierung nahm am Montag ihre letzte parlamentarische Hürde und wird am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Bei der Abstimmung im niedersächsischen Landesparlament wurde der Gesetzentwurf ohne Gegenstimme angenommen.

 

Kammerpräsident Gerhard Schwetje begrüßte das neue Gesetz: „Es stärkt die landwirtschaftliche Selbstverwaltung und macht die Kammer Niedersachsen zukunftsfest.“ Besonders erfreut zeigte sich Schwetje über den breiten politischen Konsens bei der Abstimmung. „Dieses eindrucksvolle Votum im Landtag ist Ausdruck eines großen politischen Rückhalts, den die Landwirtschaftskammer in Niedersachsen genießt“, so Schwetje.

 

Kammerdirektor Hans-Joachim Harms sieht in der mit der Landesregierung intensiv verhandelten Novellierung einen Kompromiss, mit dem alle Seiten gut leben können. „Damit basiert unsere Arbeit in den kommenden Jahren auf einer gesicherten Rechtsgrundlage“, so der Kammerdirektor. Für die praktische Umsetzung des neuen Gesetzes werde jetzt gemeinsam mit dem Land eine Verwaltungsvereinbarung verhandelt. „In jedem Fall stehen Ehren- und Hauptamt vor einer großen Herausforderung, die wir beherzt angehen werden“, so Harms.

 

Wesentliche Neuerung des Gesetzes ist eine deutlichere Unterscheidung zwischen Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung und hoheitlichen Aufgaben sowie deren Finanzierung. Die sogenannten Kammer- oder Pflichtaufgaben, die ausschließlich im Interesse der landwirtschaftlichen Selbstverwaltung sind und zu denen zum Beispiel die betriebswirtschaftliche oder produktionstechnische Beratung gehören, werden künftig vollständig aus eigenen Einnahmen, insbesondere Gebühren, zu finanzieren sein.

 

Aufgaben im Auftrag des Landes, zu denen die Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen und die Verwaltungsabwicklung im Bereich der staatlichen Agrarförderung gehören, werden künftig in vollem Umfang vom Land beglichen.

 

Neu hinzugekommen ist die Rubrik der Kammer- bzw. Pflichtaufgaben, an deren Erledigung das Land ein besonderes Interesse hat. Darunter fallen zum Beispiel die Beratung in wirtschaftlich schwierigen Situationen (sozio-ökonomische Beratung) und die Arbeit im Bereich der Ausbildung. Hier wird sich das Land vollständig oder anteilig an der Finanzierung beteiligen.

 

Das neue Gesetz sieht auch eine striktere organisatorische und finanzielle Trennung dieser drei Aufgabenkategorien vor. Außerdem wird künftig eine Frauenquote von 30 Prozent für die Wahlvorschläge zur Kammerversammlung gelten.

 

vg-wort-pixel
top + Bestens informiert zur EuroTier 2024

Über 60 % sparen + Gewinnchance auf einen VW Amarok sichern!

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.